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Nico Sommer

Wer kann mir erklären, was genau ein "eingetragenes Wohnrecht" ist?


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ANTWORTEN (5)
15.10.2010, 09:33 Uhr
 
StechusKaktus

Ein Wohnrecht ist wird im Grundbuch in Abt. II als Belastung eingetragen und mindert den Wert einer Immobilie, weil das Wohnrecht die Freiheit des Eigentümers einschränkt. Ein klassisches Wohnrecht ist z.B. das Altenteil. Es besagt, dass eine bestimmte Person lebenslang das Recht hat, ein (bestimmtes) Zimmer im Haus zu nutzen und (kostenlos) an den Mahlzeiten teilzunehmen. Historisch begründet in den Fällen, dass z.B. ein Bauer sein Haus an den Sohn verschenkt und sich selbst das Recht eintragen lässt, um später nicht vor die Tür gesetzt zu werden, wenn die (böse) Schwiegertochter keine Lust mehr auf den Alten hat.

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16.10.2010, 13:58 Uhr
 
Mirko Günther

Das bedeuted, dass man ein offizielles Recht hat, an einem bestimmten Ort zu wohnen. Das käme etwa für alte Leute in Frage, die bei ihren Kindern wohnen. JEdenfalls stellt das also eine verbindliche Übereinkunft dar, ein Regelwerk, dass die Wohnsituation absichert.

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16.10.2010, 16:23 Uhr
 
Ingo Thomas

da steht im Grundbuch und beweist, dass man in einem Haus wohnen darf, auch wenn zwischendruch der Besitzer gewechselt hat. Alte Leute lassen sich das häufig eintragen, wenn sie das Haus an ihre Kinder übertragen, damit sie auch nach einem Verkauf nicht ihre Wohnung verlassen müssen-

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18.10.2010, 02:33 Uhr
 
Hans Wolff

Das Recht, in einer Wohnung zu bleiben (auf Lebenszeit), kann man ins Grundbuch eintragen lassen. Häufig tun das ältere Hausbesitzer, die das eigene Haus ihren Kindern bereits überschreiben wollen, aber gleichzeitig verhindern möchten, dass sie irgendwann "hinausgeworfen" werden.

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04.06.2011, 03:14 Uhr
 
starmax

In Ergänzung zur Kaktus-Antwort: Es wird dieses Wohnrecht auch gern genommen, wenn man als Pleitegeier den Gerichtsvollzieher fürchten muß und deshalb vorher Immobilieneigentum auf die Ehefrau übertragen hat. Ist schwer verkäuflich, so ein Haus, und hält das Gespons bei der Stange...

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