



der Arbeitgeber braucht von seinen Mitarbeitern Unterlagen: Lohnsteuerbescheinigung (Karte gibt's ja nicht mehr), Krankenkasse, Sozialversicherungsnummer (gibt es eigentlich den Sozialversicherungsausweis noch?)
Manche Mitarbeiter lassen sich damit relativ viel Zeit, der Arbeitgeber muss aber die Meldungen an Krankenkasse und Finanzamt abgeben. Und beide verstehen wenig Spaß, wenn man zu spät kommt.
Der Arbeitgeber muss jetzt also entweder wochenlang hinterherlaufen.
Oder er zieht einfach 50% Lohnsteuer ab ("ich habe keine anderen Angaben..."). Glaub mir, am nächsten Tag sind seine Unterlagen komplett!




Was der Arbeitgeber davon hat?
Jedenfalls keinen Vorteil.
Der Arbeitgeber ist nach §39c Einkommensteuergesetz gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuerklasse 6 für die Berechnung des Steuerabzugs zugrunde zu legen, wenn der Arbeitnehmer keine Lohnsteuerkarte vorlegt. Es handelt sich in dem Sinne nicht um eine "falsche Meldung".
Legt der Arbeitnehmer später doch noch eine Lohnsteuerkarte vor, muss der Arbeitgeber die Stammdaten des Arbeitnehmers wieder ändern.
Der Arbeitgeber hat also nichts als Ärger und Arbeit, weil der Arbeitnehmer eine Schlafmütze ist.