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Wer muss die kosten für eine Wohnungsräumung im Todesfall ohne Verwandte übernehmen?


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ANTWORTEN (4)
05.10.2011, 12:51 Uhr
 
antwortomat

Goole hilft. Hier solltest Du fündig werden.

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11.10.2011, 09:19 Uhr
 
StarCheef77

Wenn niemend als Erbe eingetragen ist, muss der Haus- oder Wohnungsbesitzer die Kosten übernehmen. Wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt fallen diese Kosten der Stadtkasse zur Last, wober die Erbfolge ungeklärt ist. Die Stadt kann dann diese Kosten von einem eventuell später auftauchenden Erben einklagen.

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26.10.2011, 20:05 Uhr
 
Nils Huber

Wenn niemand da ist der erben würde, dann müsste der Vermieter die kompletten Kosten übernehmen. Das geht von der Räumung bis hin zur Renovierung. In der Regel wird jedoch erst einmal ein Anwalt eingeschaltet, der eventuelle Erben sucht. Erst wenn das 100%ig ausgeschlossen wurde, wird der Vermieter die Räumung und alles andere veranlassen. Das Geräumte geht dann zur Auktion.

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26.10.2011, 20:54 Uhr
 
serafine

"Ups! Dieser Link scheint nicht zu funktionieren."

Highspeed scheint aus Paderborn zu kommen.

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