



Es gibt keinen Arbeitsunfall während der Kündigung, es sei denn, Du fällst im passenden Moment von Stuhl.




während der Kündigung (meinst Du damit den Moment, wo das Kündigungsschreiben übergeben wird???) ist man noch angestellt.
Solange man angestellt ist, zahlt bei einem Arbeitsunfall die zuständige BG, und zwar auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.