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Spanferkel...

Weshalb die Praxisgebühr beim Zahnarzt, obwohl schon beim Hausarzt gezahlt?

Weshalb muss ich die Praxisgebühr, die ich beim Hausarzt bereits entrichtet habe, ebenfalls beim Zahnarzt (und nicht beim Haut-, Augenarzt, Internisten etc) zahlen?


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ANTWORTEN (9)
07.11.2011, 21:15 Uhr
 
TKKG

Weil es verschiedene Behandlungsklassen gibt! -Beim Notdienst (egal ob RD oder KV) müsstest du auch noch mal zahlen!

P.S.:

Wenn's richtig scheiße läuft zahlst du so 120 € im Jahr!

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08.11.2011, 00:54 Uhr
 
ing793

Es gibt Arztbehandlungen und Zahnarztbehandlungen. Das sind zwei verschiedene Berufsstände, die studieren unterschiedliche Fächer und haben ihre jeweils eigenen Abrechnungskassen und separate Versicherungen (was dem Kassenpatienten nicht so direkt auffällt).

Dementsprechend muss man in beiden Bereichen jeweils Praxisgebühr bezahlen. Internisten, Urologen, Dermatologen und was für -ologen es sonst noch gibt, sind alles Ärzte, die sich gegenseitig überweisen. Gäbe es bei den Zahnärzten Fachärzte für Backenzähne, dann dürften die zu Fachärzten für Schneidezähne überweisen. Gibts aber nicht, daher fällt das bei denen nicht auf.

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08.11.2011, 00:54 Uhr
 
ing793

@TKKG: es können auch mehr als 120,- Euro werden: 4x Praxisgebühr Arzt und 4x Praxisgebühr Zahnarzt sind erstmal 80 Euro. Und dann sind meines Wissens bei JEDER Notfallbehandlung (Krankenhaus oder Notarzt) 10 Euro fällig. Wer jeden Tag zum Notfall wird (bei einigen Fragestellern hier könnte das im psychischen Bereich nicht ausgeschlossen werden - gilt ausdrücklich NICHT dieser Frage), kommt auf ganz andere Summen.

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08.11.2011, 14:06 Uhr
 
serafine

viell als anreiz für das zähneputzen und kontrolltermine

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08.11.2011, 14:23 Uhr
 
Alex64

Nein, liebe serafine.

Denn (Zitat wiki):

"Im Zusammenhang mit der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung (einmal je Kalenderhalbjahr) sind auch Vitalitätsprüfungen, Röntgen, Erstellung eines parodontalen Screening-Indexes (PSI) und Zahnsteinentfernung (einmal je Kalenderjahr) von der Praxisgebühr befreit."

Und ausserdem gibt's Zuzahlungs- und Belastungsobergrenzen.

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08.11.2011, 16:59 Uhr
 
serafine

wieso nein? hab ich das gegenteil gesagt?

die "androhung" einer praxisgebühr soll den versicherten motivieren, die zähne zu putzen und vorsorgetermine wahrzunehmen, damit es garnicht erst zu einer klassischen behandlung von zahnkrankheiten kommt, die eine entrichtung der praxisgebühr nach sich zieht.

belastungsobergrenzen sind auch kein argument. es besteht bereits unterhalb dieser grenzen ein anreiz, die praxisgebühr zu minimieren. jedenfalls für mich.

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08.11.2011, 17:23 Uhr
 
TKKG

Es ist übrigens (manchmal möchte ich sagen: "leider") nicht so, dass man für den Notdienst jedes mal zahlen müsste!

Es bleibt also bei 120 Tacken im Jahr :D

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10.12.2011, 01:47 Uhr
 
jopezahn

Hallo, als Zahnarzt werde ich das täglich gefragt! Dies ist eine rein politische Entscheidung gewesen damals vor vielen Jahren. Alles was, Kontrolluntersuchung, Röntgenbilder oder Sensibilitätstests der Zähne angeht, am selben Termin durchgeführt, ist ohne 10€!!! Auch wenn der Patient 'nur' zur professionellen Zahnreinigung kommt, da es sich um eine Privatleistung handelt sind keine 10€ notwendig bzw. erlaubt!

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10.12.2011, 08:50 Uhr
 
Alex64

Ich wusste ja schon immer, dass Zahnärzte gleich nach den Ingenieuren kommen was gutes Deutsch betrifft ....

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Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
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