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Volkessen1234

Wie berechnen sich denn die Arbeitgeberkosten für einen Arbeitnehmer? Gibt es da einen pauschalen Satz, mit dem man das kalkulieren kann? Bei 400 Euro Kräften sind das ja pauschal 30%, gilt das für andere Arbeitnehmer auch, oder ist das mehr oder weniger?


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ANTWORTEN (5)
23.02.2011, 17:38 Uhr
 
starmax

Statistisch bewegte sich das früher (Lohnnebenkosten inkl. Ersatz für Urlaubs- und Krankheitstage) um die 185%. Mit Einstellungs- und evtl. Arbeitsprozeßkosten kann man wohl von 200% des Nettolohnes ausgehen.

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25.02.2011, 10:45 Uhr
 
Tim Meier

Der Arbeitgeber muss je die Hälfte des aktuellen Beitragssatzes zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung zahlen, bei der Krankenversicherung war es mal die Hälfte, inzwischen weniger, weil es einen Zusatzbetrag gibt, den der Arbeitnehmer alleine zahlen muss. Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber alleine. Weitere Kosten hängen vom Betrieb ab.

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27.02.2011, 10:59 Uhr
 
CaroDeLuxx

So pauschal lässt sich das nicht sagen, weil bei der Berechnung eine Menge Kriterien berücksichtigt werden müssen. Ich schlage dir vor, mal bei www.bkkgesundheit.de vorbeizuschauen. Die bieten dort einen Online-Gehaltsrechner für Arbeitgeber an. Dort kannst du für jeden Arbeitnehmer die individuell anfallenden Kosten seitens des Arbeitgebers errechnen.

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27.02.2011, 19:01 Uhr
 
little_mel

Ich habe mal gehört, dass es da eine Faustregel gibt. Und zwar pauschal 30% bis 400€ Kräften und ab 500€ Kräften sagt man 20%, aber auch den gleichen Pauschalbetrag für den Arbeitnehmer. In dieser Faustregel sind aber noch keine Krankheits- und Urlaubstage mitberechnet.

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27.02.2011, 20:56 Uhr
 
starmax

Da hier viel Falsches geantwortet wurde: aus Unternehmersicht müssen auch Gemein- und Bereitstellungskosten berechnet werden. In der Lohnkalkulation ist mehr als das Doppelte des Bruttostundensatzes anzunehmen. Siehe hier

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