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Bowler

Wie berechnet sich mein gesetzlicher Erbteil, wenn kein Testament vorhanden ist?


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ANTWORTEN (7)
11.09.2010, 12:55 Uhr
 
sininen

Das ist mal eine sehr präzise Frage!

Verraten Sie uns auch noch in welcher Beziehung Sie zum Erblasser stehen?

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11.09.2010, 15:03 Uhr
 
Klabautermann

Sininen hat Recht. Wenn Sie die Frage nicht genauer stellen und Ihr Verwandschaftsverhältnis zum Erblasser mitteilen, ist es eine Zumutung, wenn Sie eine Antwort erwarten.

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11.09.2010, 15:15 Uhr
 
Amos

Als Alleinerbe erben Sie alles, sonst anteilmäßig entsprechend des Verwandtschaftsgrades, kann man im Internet aber auch nachlesen!

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11.09.2010, 16:43 Uhr
 
Heraklit1970

Es berechnit sich ganz einfach nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB.

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13.09.2010, 08:49 Uhr
 
Philipp Engel

Nun, kommt natürlich ganz darauf an, wie sich das Erbe gestaltet, und wieviel Erben ihr seid. Generell wird man wohl eine gemeinschaftliche Lösung auf freundlicher BAsis treffen, also eine relative und mehr oder weniger grob geschätzte rationale Gleichverteilung anstreben.

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14.09.2010, 11:17 Uhr
 
classria31

Da gibt es eine feste Erbfolge. Bei Ehepartnern kommt es zudem darauf an, ob sie einen Ehevertrag mit besonderen Vereinbarungen hatten oder nicht. So schnell lässt sich das nicht erklären, aber vielleicht hilft dir ja die Seite weiter, da geht´s ums Erbrecht und die Erbfolge: http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft_01.html

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14.09.2010, 21:56 Uhr
 
Tyler Schulte

Zunächst muss die Höhe des Nachlasses bestimmt werden. Anschließend wird geklärt, wer alles als Erbe in Frage kommt (Ehepartner, Kinder, Geschwister und andere Anverwandte). Die Höhe des gesetzlichen Erbteils ergibt sich dann aus der Anzahl der Erben und dem Verwandschaftverhältnis, dass sie zum Erblasser hatten.

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