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Detlev Alb...

Wie berechnet sich überhaupt die Arbeitsunfähigkeitsrente?


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ANTWORTEN (4)
30.06.2011, 12:11 Uhr
 
Skorti

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01.07.2011, 19:39 Uhr
 
moon_ice

Die Erwerbsminderungsrente wird auf Antrag und nach Vorlage eines Zeugnisses über die Berufsunfähigkeit nach einer komplizierten Formel vom Rentenversicherungsträger berechnet. Dabei werden Faktoren berücksichtigt wie: Grad der Erwerbsunfähigkeit, Warte- und Einzahlzeiten, Brutto- und Nettoeinkommen vor der Berufsunfähigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe usw.

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02.07.2011, 17:09 Uhr
 
viktorg0138

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente besteht nicht mehr, es handelt sich um eine private Versicherungsleistung, deren Höhe von der Vereinbarung mit der Versicherung abhängt. Nur wer vor der Rentenreform des Jahrs 2000 bereits Ansprüche erworben hat, erhält noch eine staatliche Rente, die von den Beitragsjahren und der Zahlungshöhe abhängt.

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04.07.2011, 22:17 Uhr
 
EriKKen2

Ausschlaggebend für die Berechnung ist der Grad der Erwerbsminderung, der durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt wird. Angenommen, ein Arbeitnehmer verdient 2000 EUR brutto, 1500 EUR netto und ist gesetzlich rentenversichert, dann erhält er bei voller Erwerbsminderung etwas mehr als 600 EUR ohne zusätzliche Versicherung der Berufsunfähigkeit von der Rentenversicherung.

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