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batmanfore...

Wie geh ich vor, wenn ich einen Hauskaufvertrag rückgängig machen will. Habe erst nach fünf Wochen erheblich Mängel festgestellt.


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ANTWORTEN (3)
29.04.2011, 11:26 Uhr
 
tobix

Da es um größere Summen gehen dürfte, rate ich dringend zum Gang zum Anwalt, auch wegen ggf. einzuhaltender Fristen. Eventuell muss noch ein Gutachter eingeschaltet werden.

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29.04.2011, 12:09 Uhr
 
miele

Rechtsberatung kann (und darf) ich nicht geben, daher mein Rat unbedingt zum Anwalt zu gehen, wenn sich der Vorbesitzer nicht kooperativ zeigt.

Die Aussichten auf Mangelbeseitigung, Minderung oder gar Wandlung des Kaufvertrages (und Schadenersatz) sind meiner Meinung nach recht gut, wenn bewiesen werden kann, daß dem Vorbesitzer diese Mängel bekannt waren.

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05.05.2011, 20:49 Uhr
 
Benedikt B...

Du bräuchtest prinzipiell die Zustimmung des Verkäufers, um wieder herauszukommen. Du könntest dir aber einen Anwalt nehmen - nur aber, wenn wirkliche Mängel herrschen - und den Verkäufer verklagen. Wenn er dich betrogen hat, dann kannst du natürlich zurücktreten.

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