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Wie gehen Gewohnheitsrechte in wirkliches Recht über?


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ANTWORTEN (3)
27.12.2011, 20:37 Uhr
 
little_mel

Gewohnheitsrechte bleiben immer Gewohnheitsrechte und sind nicht gleich zu setzen mit Recht im Allgemeinen. Halte ich, entgegen Entscheidung meines Vermieters, ein Haustier und der Vermieter duldet das, so ist dies ein Gewohnheitsrecht. Ziehe ich um, nehme das Tier mit und der neue Vermieter duldet es nicht, so kann ich mich nicht darauf berufen, dass es ja ein Gewohnheitsrecht bzw. nun geltendes Recht wäre.

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31.12.2011, 14:40 Uhr
 
Hendrik Be...

Ein typisches Gewohnheitsrecht ist folgendes: Man wohnt in einer Wohnung, wo Tierhaltung (Katze) nicht erlaubt ist. Man hat allerdings irgendwann dann mal eine Katze angeschafft, die Katze hat nie gestört und der Vermieter hat es entweder nicht mitbekommen oder geduldet. Fällt dem Vermieter irgendwann dann einmal etwas auf, oder er sucht einen Grund, um den Mieter plus Katze zu "entmieten", so hat er über das Haustier Katze keine Chance mehr, denn dann ist aus dem Gewohnheitsrecht geltendes Recht geworden und Mieter und Katze können bleiben.

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03.01.2012, 19:08 Uhr
 
AxtHammber23

Das sogenannte Gewohnheitsrecht bezeichnet die Anwendung von Regeln oder Rechtsvorstellungen, welche nicht gesetzlich festgeschrieben, jedoch allgemein anerkannt sind. Wird es nicht von allen Beteiligten anerkannt, und handelt es sich um eine bloße Gewohnheit, so ist es nicht rechtsgültig und es kann nicht darauf bestanden werden.

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