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Michael69

Wie genau wird das Kindergeld auf den zu zahlenden Kindesunterhalt angerechnet?

In der Düsseldorfer Tabelle gibt es den folgenden Hinweis:

"Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § 1612 b BGB auf den Tabellenunterhalt (Bedarf) anzurechnen. "

Das Kindergeld in meinem Fall erhält meine Ex-Frau komplett. Bedeutet dies nun, dass ich von der ermittelten Summe 184 €, die Hälfte abziehen kann? Oder wie genau ist dieser Hinweis (Punkt 10, siehe Link) zu deuten?


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ANTWORTEN (3)
11.01.2012, 21:37 Uhr
 
smarik76

Der Unterhalt, den Du zu zahlen hast, wird um das hälftige Kindergeld vermindert.

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16.01.2012, 14:06 Uhr
 
Michael69

Das Kindergeld in meinem Fall erhält meine Ex-Frau komplett. Bedeutet dies nun, dass ich von der ermittelten Summe 184 € oder die Hälfte abziehen kann? Oder wie genau ist dieser Hinweis (Punkt 10, siehe Link) zu deuten?

"oder" die Hälfte... so muss die Frage lauten.

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17.01.2012, 15:52 Uhr
 
Fred63

Manche Väter zahlen auch freiwillig mehr für ihre Kinder.

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