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Sophia Arnold

Wie groß darf die Lärmbelästigung eines Spielplatzes sein? Wo kann man sich beschweren und mit welchen Chancen?


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ANTWORTEN (8)
04.06.2011, 08:17 Uhr
 
Highspeed

Na, da hast Du aber Glück. Du musst Dich überhaupt nicht weiter aufregen oder um "Beseitigung" Bemühen. Einfach ein paar Ohrenstöpsel kaufen und schon ist Ruhe.

Kindergeschrei ist nach neuesten Gerichtsurteilen nämlich keine Lärmbelästigung.

UND DAS IST GUT SO!

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04.06.2011, 08:48 Uhr
 
sininen

Ausserhalb der zumutbaren Zeitspanne (abends nach 21 Uhr (oder so, informieren Sie sich) können Sie bei Lärmbelästigung vom Spielplatz direkt die Polizei rufen. Tagsüber ist es genau genommen nicht als Lärm zu bewerten, wenn Kinder dort spielen (denn dazu ist ein Spielplatz schliesslich da). Eine Beschwerde wird in letzterer Hinsicht (hoffentlich) erfolglos sein.

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04.06.2011, 09:57 Uhr
 
Alex64

Leider - oder zum Glück, je nach Sichtweise, gar keine Chancen mehr.

Und du brauchst dich (aus eigener Erfahrung) auch gar nicht über herumliegenden Dreck, überquellende stinkende Mülleimer oder die vollgeschissene (sorry) Windeln neben den Mülleimern beklagen.

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04.06.2011, 10:31 Uhr
 
Alex64

Oh, und bevor ich es vergesse: Das "Problem" sind nicht die Kinder, sondern deren Eltern.

Diejenigen, die immer noch meinen, "Erziehung" funktioniert einfach, kann jeder und sie selbst eh am besten. Und sich später über "die Jugend von heute" aufregen, die sich gerne in's Koma säuft und Mitmenschen totschlägt.

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04.06.2011, 10:33 Uhr
 
schillafrida

Wenn es um die "normale" Nutzung - sprich spielende Kinder geht - wurde das Gesetz grade geändert : Kinderlärm ist kein Lärm. - - - Völlig anders sieht es aus, wenn Jugendliche oder Erwachsene den Spielplatz als Treffpunkt nutzen. Dann darf man auch die Polizei rufen und die spricht einen Platzverweis aus.

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06.06.2011, 21:52 Uhr
 
sunnybritt

Ich glaube kaum, dass Du da eine Chance hast mit Deiner Bechwerde. Also, zuständig ist das Ordnungsamt. Wie groß der Geräuschpegel sein darf, kann ich Dir nicht sagen. Allerdings belegen zahlreiche Gerichtsurteile, dass Kinderlärm keine Belästigung ist. Ich glaube, die Spielplätze dürfen bis 19:00 Uhr benutzt werden, danach ist Ruhe...

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10.06.2011, 00:45 Uhr
 
Andre Sommer

Der Lärm auf einem Spielplatz darf Gott sei Dank relativ laut sein, denn dafür sind Spielplätze schließlich da. Wen es stört, der sollte nicht in die unmittelbare Nähe von Spielplätzen ziehen, las ich kürzlich in einer Rechtsprechnung in der Tageszeitung.

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10.06.2011, 08:02 Uhr
 
Alex64

Tageszeitungen betreiben Rechtssprechung? Jetzt wundert mich gar nichts mehr...

Oh, und nicht vergessen - es soll tatsächlich Menschen geben, die bereits dort wohnen wo ein Spielplatz entsteht, neu angelegt oder vergrössert wird.

Aber deren Grundrechtseinschränkungen sind natürlich für die Plagen(Nein, ist Absicht)Halter eh uninteressant.

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