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Dominic Al...

Wie häufig muss ich laut Mietrecht meine Wohnung sanieren? Gibt es überhaupt Vorgaben?


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ANTWORTEN (5)
19.09.2010, 09:37 Uhr
 
starmax

"Sanieren" würde bedeuten, eine Wohnung wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen. Das ist Sache des Vermieters und dazu ist er gesetzlich verpflichtet, als Vorraussetzung für die Vermietbarkeit.

Der Mieter kann vertraglich verpflichtet werden, die Wohnung in bestimmten Abständen, spätestens bei Auszug, zu renovieren, vorzurichten. Sind diese Verpflichtungen aber überzogen, wird der gesamte Passus ungültig und der Mieter frei davon.

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20.09.2010, 09:42 Uhr
 
Erica Ludwig

Es gibt Richtlinien, nach denen Schönheitsreparaturen alle zwei Jahre gemacht werden sollten. Dazu kann aber niemand gezwungen werden. Hauptsache bei Auszug stimmt alles. Wer also länger als zwei Jahre gewohnt hat, muss die Wohnung renoviert hinterlassen. Alles andere ist nur Vorschlag.

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21.09.2010, 10:03 Uhr
 
Sven Schulte

Sanieren mußt du als Mieter grundsätzlich gar nicht, wenn dann bist du dazu verpflichtet gewisse Renovierungsarbeiten duurchzuführen. Es wird normalerweise vertraglich geregelt, welche Arbeiten du in welchen Abständen erledigen mußt. Darunter fällt z.B. tapezieren, streichen usw.

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21.09.2010, 10:14 Uhr
 
Helena Vogel

Als Mieter musst Du Deine Wohnung generell nicht sanieren, die Instandhaltung hat durch den Vermieter zu erfolgen. Als Mieter bist Du lediglich verpflichtet, die Räume Deiner Wohnung alle paar Jahre - je nach Mietvertrag - zu renovieren, und das auch nur, wenn es erforderlich ist.

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09.08.2012, 15:31 Uhr
 
Tangobaerin

Vorgeschriebene Zeitintervalle sind in der Regel ungültig, man muss vom aktuellen Zustand ausgehen. Es liegt ja wohl auf der Hand, dass ein Zimmer, in dem geraucht wird, öfter mal renoviert werden muss als bei einem Nichtraucher.

Auch Kinder sind möglicherweise ein Faktor, wenn sie gerne mal die Wände bemalen - oder Haustiere, die an Türen und Tapeten knabbern.

Heute ist es meist so, dass die Wohnung nicht mehr vollständig renoviert übergeben wird und der neue Bewohner sie nach seinen Wünschen herrichtet. Extreme Dübellöcher, Einbauten und ähnliches müssen aber in der Regel entfernt bzw. verspachtelt werden.

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