



Bei Tag in DIESEN 0,00 €.
Ansonsten kostet gegen die Fahrtrichtung als Radfahrer 15,00 € Verwarnungsgeld ohne, 20 € mit Behinderung und 30 € wenn Sachbeschädigung damit verbunden ist.
Für's Fahren ohne Licht werden 10 € fällig...
Aber: Wehe du baust einen Unfall - DANN wird's mal richtig schön teuer ...




Ich stelle die Frage mal andersherum:
Was nutzt ein Bußgeld - egal welcher Höhe - wenn niemand da ist, der die Einhaltung der Vorschrift, deren Verstoß mit dem Bugeld geahndet werden soll, überprüft? Wenn also niemand da ist, der gegebenenfall dieses Bußgeld auch einfordert?
Oh Gott, klingt das jetzt kompliziert!
Ich kann nur hoffen, dass diese Schachtelfrage trotzdem noch verständlich ist.
Ansonsten hätte ich nur die "üblichen" Entschuldigungen anzubieten, in der Hitliste ganz oben "Schlechte oder traurige Kindheit", danach: schlecht geschlafen, Ende einer anstrengenden Arbeitswoche, Ablenkung am Arbeitsplatz etc...




Oder mal ganz anders gefragt: Warum sollte ein Radfahrer nicht "verkehrt" in eine Einbahnstraße fahren? Dabei hat es praktisch noch nie Unfälle gegeben!
Einige Gemeinden haben das erkannt und geben Einbahnstraßen grundsätzlich in beide Richtungen frei! (natürlich nur für Radfahrer!)




ist Dir als Autofahrer noch nie ein Radfahrer ohne Lich in einer dunklen Einbahnstraße entgegengekommen? Dass so selten Unfälle passieren, liegt in solchen Fällen nicht am Radfahrer, der sich so unvernünftig verhält, sondern einzig an der Reaktionsschnelligkeit des Autoafhrers. Im Übrigen: kannst Du Deine Aussage "Unfälle passieren praktisch nie" belegen???




Klar kann ich das! Du deine aber nicht!
(Wie erklärst du dir, dass Autofahrer nur in Einbahnstraßen so gut reagieren und ansonsten crashen was das Zeug hält?)
Hier bitte schön: Eine wissenschaftliche Arbeit: "Radfahren gegen die Einbahn" von DI Dr. Michael Meschik, Assistenzprofessor am Institut für Verkehrswesen, Universität für Bodenkultur in Wien, aus dem Jahr 2003
Ein paar Zitate daraus:
"Unfälle beim Radfahren in Einbahnstraßen entgegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung treten selten auf, jedenfalls viel seltener als andere Unfalltypen mit Radfahrerbeteiligung."
"Wo Radfahren gegen die Einbahnrichtung verboten ist, benutzen 60 % der Radfahrer die gegen die Einbahnrichtung fahren den Gehweg. Sobald Radfahren gegen die Einbahnrichtung legalisiert wird, sind es nur noch 23 %. Damit nehmen auch Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern ab."




"...benutzen 60 % der Radfahrer die gegen die Einbahnrichtung fahren den Gehweg. "
Ah.
Das sind dann die Spacken, die die alten Omas in Bedrängnis bringen oder gerne hektisch klingeln, wenn sie von hinten vorbei wollen.
Deren Unfälle zählen wohl nicht in der Statistik - kein KFZ betroffen ...
Das kostet im Übrigen auch Bußgeld, das "Auf-dem-Gehweg-fahren".
Das heisst nämlich nicht umsonst "GEHweg" ...




Das liegt größtenteils im Ermessen des Polizisten, der sie dabei erwischt: Theoretisch kann das Bußgeld (und die Punkte in Flensburg) in der gleichen Höhe liegen, wie wenn man das Ganze mit dem Auto macht. In den meisten Fällen, wenn man sich einsichtig zeigt, wird es der Beamte bei einer Verwarnung oder einem Warnbußgeld bleiben lassen.




Die Bußgelder werden von der zuständigen Gemeinde festgelegt. Sie liegen pro Verstoß bei ca. 10 bis 25 Euro. Da es sich um zwei Verstöße handelt, werden sie addiert, es ist also mit ca. 50 Euro zu rechnen. Unter Umständen kann es auch eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs geben.