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kitty87

wie hoch ist der einkommensbeitrag um nicht umsatzsteuerpflichtig zu sein?

hallo ich will neben meinem hauptberuf ein nebengewerbe anmelden...ich möchte selbst gemachte sachen über eine internetplattform verkaufen. ich habe gehört, dass man einen gewissen einkommensbetrag nicht überschreiten darf, ansonsten muss man vorsteuer bzw umsatzsteuer bezahlen stimmt das?? wie hoch ist dieser betrag?


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ANTWORTEN (3)
17.07.2012, 10:11 Uhr
 
DaWoelf

Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500,- Euro nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000,- Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein.

Nutzt der Unternehmer die Kleinunternehmerregelung, muss er auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben.

Wichtig für die Rechnung: Für Kleinunternehmer entfällt neben dem Vorsteuerabzug der Ausweis der Umsatzsteuer sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf erstellten Rechnungen.

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17.07.2012, 10:16 Uhr
 
starmax

Kommt wahrscheinlich für dich nicht in Frage. Es geht nach Umsatz, nicht nach Einkommen:

"Von der Umsatzsteuerpflicht sind Sie befreit, wenn Sie im Jahr der Betriebsgründung voraussichtlich nicht mehr als 17.500 Euro Brutto-Umsatz machen bzw. im letzten Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500 Euro Brutto-Umsatz gemacht haben und im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich 50.000 Euro Brutto-Umsatz nicht überschreiten werden. "

Als sog. Kleinunternehmer bist du USt-befreit, kannst allerdings nach §19 zur MwSt optieren (daran bist du dann vier Jahre gebunden).

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22.07.2012, 14:28 Uhr
 
Kooky

Kitty leider muss ich sagen: Mom. fehlen Ihnen noch wichtige Grundlagen, um sich selbständig zu machen.

Die UMSATZsteuer berechnet sich nach dem UMSATZ. Ist doch wohl logisch.

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