



Das ist unterschiedlich je nach Wohnort (s.B. Ost oder West). Grob läßt sich sagen, daß Dir ohne Arbeitnehmer-Einkommen 950 Euro, mit Arbeit 1150 als Selbsbehalt zustehen (ohne Anhang).
"Automatisch" abziehen muß und wird Dir der Arbeitgeber auf Gläubigerantrag alles darüber hinaus als sog. Drittschuldner - der Dir übrigens dann auch kündigen wird, denn die Ausrechnerei ist eine schöne zusätzliche Arbeit für die PA.
Auch Deine kontoführende Bank wird Dich aus gleichem Grund rausschmeißen, wenn sie Pfändungsmaßnahmen dulden oder vornehmen muß. Es gibt jetzt aber sogenannte Guthaben-Konten, wo ein Grundbetrag eine zeitlang pfändungsfrei bleibt.
Wenn möglich, sollte man sich mit dem Gläubiger einigen und z. B. eine stark reduzierte Einmal- oder Ratenzahlung , vielleicht von dritter Seite anbieten. Dies ist häufig auch ein guter Kompromißvorschlag von Richtern (betr. nicht Unterhalt).




"ohne Arbeitnehmer-Einkommen 950 Euro, mit Arbeit 1150"
Da lohnt es sich auch nicht mehr zu arbeiten...




das hängt von der art der pfändung ab. wenn du eine bei deinem arbeitsgeber, also eine gehaltspfändung hast, dann gibt es da eine pfändungstabelle, nach der der pfändbare teil berechnet werden kannst, ist im internet zu finden. bei einer kontopfändung sind es zur zeit 985 euro.




Eine aktuelle Tabelle findest Du hier: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/pfaendungstabelle.html
Es hängt mit davon ab, ob Du alleinstehend oder unterhaltspflichtig bist. Im ungünstigsten Fall bleiben nur netto EUR 989,99 pfändungsfrei, von darüber hinaus gehenden Beträgen wird dann gepfändet. Alles über netto EUR 3.020,06 wird voll gepfändet - aber wohlgemerkt NETTO!