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HannibalLe...

Wie hoch ist der Unterhalt bei Scheidung? Gibt es da eine Faustregel?


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ANTWORTEN (7)
23.03.2012, 16:00 Uhr
 
bh_roth

Es kann keine Faustregel geben, weil eine Faustregel nicht weiß, wie lange du verheiratet warst, wieviel deine Frau in der Zeit verdient hat, und wieviele Kinder du hast. Aber es gibt dafür eine Tabelle aus Düsseldorf.

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23.03.2012, 16:31 Uhr
 
starmax

Bei Scheidunjg kein Unterhalt!!! Aber vorher Getrenntlebens-Unterhalt und nachher Geschiedenenunterhalt. Und da gibt es die Quotenregel (3/7-Faustregel) oder die konkreten Bedarfsberechnung.http://www.anwalt-in-do.de/miete/kategorie03/nachscheidungsunterhalt/index.html

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23.03.2012, 16:37 Uhr
 
starmax

Noch mehr Beispiele.

Düsseldorfer Tabelle regelt den Kindesunterhalt

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25.03.2012, 10:21 Uhr
 
BenusXXXX

Auch wenn es fies klingt, aber die Faustregel ist: Jeder ist für sich selbst verantwortlich. Die Versorgungsehe gibt es nicht mehr. Auch Frauen, die wegen kleiner Kinder eine Zeit nicht gearbeitet haben, müssen sich einen Job suchen. Unterhalt gibt es nur für die Kinder und für die Exfrau bei sehr kleinen Kindern.

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27.03.2012, 11:22 Uhr
 
Axello

Eine generelle Regel gibt es da nicht. Er ist von vielen Faktoren abhängig. Generell gilt, dass Unterhalt nur dann gezahlt werden muss, wenn der Expartner mit seinen Einkünften den Lebensbedarf nicht selbst decken kann. Meist gibt es nur dann richtig Stress, wenn die Frau während der Ehe nicht arbeiten und nur teilweise berufstätig war. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung.

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27.03.2012, 20:13 Uhr
 
JeremyB.

Eine Faustregel gibt es nicht, der zu zahlende Unterhalt hängt vom Einkommen des Zahlungspflichtigen ab. Tatsächliche Einkünfte sind zu errechnen, dann gehen davon die Steuern und Abgaben ab. Manchmal ist es auch möglich, den Zahlenden zu zwingen, eine besser bezahlte Arbeit anzunehmen, damit den Unterhaltspflichten nachgekommen werden kann.

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27.03.2012, 20:28 Uhr
 
seraflne

Die Höhe des Unterhalts wird heutzutage nicht mehr mit Fäusten bestimmt.

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