. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Hannesinlove

Wie ist Auslandseinkommen aus den USA in Deutschland zu versteuern? Ist es überhaupt zu versteuern?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (8)
28.09.2011, 13:40 Uhr
 
MaG666

Auslandseinkommen ist immer in dem Staat zu versteuern, indem du arbeitest (deswegen arbeiten ja soviele Deutsche gerne im Steuerparadies Luxemburg). Wenn du aber deinen Hauptwohnsitz in Deutschland hast, und du noch andere Einkommensarten hast (Vermietung, Kapitalerträge etc.) musst du das Auslandseinkommen als sogenannte Progessioneinkuft auf der Anlage N bei der Einkommensteuererklärung abgeben. Bei weiteren Fragen hilft der Steuerberater.

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
28.09.2011, 13:41 Uhr
 
MaG666

Ich meinte "angeben", nicht "abgeben"...

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
28.09.2011, 20:49 Uhr
 
Ingenius

Hättest du jemals in deinem Leben ein Steuerformular gesehen, würdest du diese Frage nicht stellen. Da wird nämlich eindeutig danach gefragt. OK?

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
30.09.2011, 09:03 Uhr
 
hannitanni3

Wenn du in Deutschland wohnst, musst du dein Einkommen auch hier versteuern, egal wo das Geld herkommt. Gib es bei deiner Steuererklärung ganz normal als Einkommen an. Falls du auch in den USA wohnst, musst du natürlich nur einmal zahlen, kläre dann vorher ab, wo.

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
30.09.2011, 16:31 Uhr
 
brandy29083

Meines Wissens nach wird Einkommen, das im Ausland erwirtschaftet wird, auch dort versteuert. Insbesondere die USA betreffend, rechnet der Unternehmer auch keine Mehrwertsteuer hinzu. Aber melden muss man es dem Finanzamt, damit der Gesamtumsatz eines Unternehmens richtig erfaßt werden kann.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
30.09.2011, 17:04 Uhr
 
MaG666

@hannitanni: Sorry, aber wenn man keine Ahnung vom Thema hat, sollte man einfach nicht antworten. Zumindest sollte man sich die bisherigen Antworten durchlesen und sich hinterfragen, warum man eine andere Meinung hat und dann erstmal bei Google recherchieren. Wie bereits erwähnt, werden Einkünfte immer in dem Land besteuert, indem sie verdient wurden. Da ist es vollkommen egal, in welchen Land man seinen Hauptwohnsitz hat. Ich hatte bereits oben das Beispiel Luxemburg als Steuerparadies für deutsche Arbeitnehmer erwähnt. Unter anderem arbeitet meine Schwester dort und sie bezahlt auch ihre Steuern dort.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
30.09.2011, 17:07 Uhr
 
MaG666

Ach ja, nur zum besseren Verständnis: Meine Schwester wohnt natürlich in Deutschland.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
07.10.2011, 08:06 Uhr
 
Cornelia Kuhn

Wenn der primäre Wohnsitz in Deutschland ist, dann ist das Einkommen zusammen mit allen übrigen Einkünften in Deutschland zu versteuern. Wenn dies nicht der Fall ist, dann fallen die Steuern an das jeweilige Gastland an. Das ist nach dem Weltsteuerrecht geregelt.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN