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Wie ist das Finanzielle beim Erziehungsjahr geregelt? Vor allem für Väter interessiert mich das.


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ANTWORTEN (4)
25.12.2011, 17:58 Uhr
 
ing793

das ist für Väter und Mütter gleich:

beide dürfen zusammengerechnet insgesamt bis zu 14 Monate zu Hause bleiben und erhalten in dieser Zeit ca. 65% vom letzten Nettogehalt, maximal aber 1800,- Euro als Elterngeld.

Darüber hinaus dürfen beide bis zu zusammengerechnet insgesamt 36 Monate zu Hause bleiben und erhalten dementsprchend Kindererziehungszeiten für die Rente angerechnet, aber kein zusätzliches Geld.

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26.12.2011, 20:46 Uhr
 
Jupp Bauman

Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate an die Eltern gezahlt. Diesen Zeitraum können beide Elternteile beliebig aufteilen, jedoch pro Elternteil maximal 12 Monate. Bei der Höhe wird das durchschnittlich verfügbare Erwerbseinkommen zugrunde gelegt. Der Höchstbetrag liegt bei 1800 Euro, mindestens werden 300 Euro gezahlt. Je höher das Einkommen, desto geringer ist der prozentuale Teil Elterngeld, das gezahlt wird. Bei 1000-1200 Euro liegt es beispielsweise bei 67 %.

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28.12.2011, 20:45 Uhr
 
DekoRator2000

Bei der finanziellen Absicherung im Erziehungsjahr ist es egal ob es sich um die Mutter oder den Vater kümmert. Die jeweilige Elternteil erhält 67 Prozent des Gehalts der letzten 12 Monate. Zusätzlich Kindergeld. Alle Kosten werden vom Amt für Familie und Soziales getragen. In der Zeit des Mutterschutzes, welche 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gilt, erhält die Mutter bis zu 13 Euro am Tag Mutterschaftsgeld. Dieser Betrag wird vom Arbeitgeber bis zum aktuellen Nettogehalt aufgestockt.

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05.01.2012, 13:33 Uhr
 
Maermann3812

Der Zeitraum für das Elterngeld wird auf maximal 14 Monate festgesetzt. Der Zeitraum ist von Vater oder Mutter jeweils frei auswählbar. Voraussetzung ist, dass ein Partner mindest zwei Monate in Anspruch nimmt, der zweite den Rest. Natürlich kann auch jeder der Partner jeweils 6 Monate oder andere Varianten in Anspruch nehmen. Die Höhe des Elterngeldes hängt vom Einkommen der Familie in vorhergegangenem Jahr ab. Das Elterngeld kann maximal 1.800 Euro betragen. Je nach Höhe des erzielten Einkommens ersetzt das Elterngeld den Ausfall zu ca. 65%. Aber Achtung, diese Einnahme wird vollständig auf Sozialleistungen z.B. Hartz IV angerechnet. Der Freibetrag liegt bei maximum 300 Euro. Nicht vergessen, bei der Einkommenssteuererklärung muss auch diese Einnahme angegeben werden.

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