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eineMeile1981

Wie ist das mit dem Wohnrecht bei Scheidung? Wir haben die Wohnung zu gleichen Teilen finanziert.


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ANTWORTEN (4)
18.10.2011, 14:25 Uhr
 
starmax

Das sind zwei ganz getrennte Dinge. Im Scheidungsfall wird beim gesetzlichen Güterstand auch über den sog. Zugewinn entschieden (nur auf Antrag). Das heißt, es ist auch jede private notarielle Vereinbarung möglich. Im Streitfall erfolgt Zwangsversteigerung und hälftige Trennung (nachdem die Bank die Hypothekenforderung realisiert hat). Meist bleiben Schulden...

in einer nicht (mehr) im Besitz befindlichen immobiie kann jemandem ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen werden - was den Wwert dieser Immobilie kräftigst vermindert.

Andersherum müßte man sich dieses Wohnrecht im Scheidungsfall kapitalisert als Vermögen anrechnen lassen.

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20.10.2011, 13:18 Uhr
 
Marksi242476

Da werdet ihr euch wahrscheinlich untereinander einigen müssen. Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, dann müsst ihr vor Gericht ziehen. In diesem Falle wird wahrscheinlich für den Parnter entschieden, bei dem Kinder leben, falls welche vorhanden sind.

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20.10.2011, 21:28 Uhr
 
69erHeinze

Theoretisch dürfen dann auch beide wohnen bleiben, das ist aber meistens nicht machbar, deshalb wird es entweder auf eine Abfindung, bezw. eine Auszahlung des einen Partners hinauslaufen, kann man sich diesbezüglich nicht einigen, muss die Wohnung verkauft werden und der Erlös wird dann geteilt.

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22.10.2011, 21:32 Uhr
 
Isabel König

Um das Scheidungsjahr einzuhalten, müsst ihr nur von Tisch und bEtt gertrennt sein. Ein Umzug ist nicht notwendig, wenn ihr ein zusätzliches Schlafzimmer habt. Wenn doch einer auszieht, was zu empfehlen wwäre, muss der andere die Wohnung auszahlen. Also bei der Gütertrennung wird das berücksichtigt.

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