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KillerB

Wie ist die Rechtslage, wenn am 15. des nachfolgenden Monats noch kein Lohn auf dem Konto ist?


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ANTWORTEN (4)
22.09.2011, 23:20 Uhr
 
ing793

ich verstehe die Frage nicht - es gibt einen fest vereinbarten Zahlungstermin für das Gehalt und das ist spätestens Ultimo.

Ob das Geld am 01. oder am 15. des Folgemonats oder wann auch immer nicht da ist, ist unerheblich, dann ist der Arbeitgeber im Verzug und kann entsprechend angemahnt werden.

Aber das ist doch nicht Sinn der Sache, Sie wollen doch im nächsten Monat auch noch dort arbeiten. Sobald der Arbeitgeber zahlen kann, wird er das tun. Kann er es nicht (Insolvenz), springt das Arbeitsamt ein.

Anders sähe es aus, wenn Sie der Einzige sind, der kein Gehalt bekommt. Dann will er sie anscheinend loswerden, ohne kündigen zu wollen (oder dürfen). Dann ist es eh' egal. Mahnen Sie an mit der Ankündigung, nach einer angemessenen Frist nicht mehr zu erscheinen und klagen Sie ggfs. (aber dann nach Rücksprache mit einem Anwalt für Arbeitsrecht und nicht im Vertrauen auf diese Community)

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23.09.2011, 09:36 Uhr
 
Isabel Hof...

Auf jeden fall solltest Du erstmal das Gespräch mit Deinem Chef suchen. Wenn keine Reaktion erfolgt, dann mußt Du ihn schriftlich anmahnen. Am besten ist es, wenn Du die Mahnung als Einschreiben mit Rückschein schickst. Theoretisch müßtest/brauchst Du nicht mehr arbeiten, wenn Du kein Geld erhälst. Es ist ein Vertragsbruch.

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24.09.2011, 14:24 Uhr
 
Da77lein

Dein Arbeitgeber ist bereits m. der nicht erfolgten Überweisung zum vertraglich vereinbarten Datum, also in der Regel zum Letzten bzw. Ersten des Monats automatisch in Zahlungsverzug, sodass Du diesen nicht anmahnen musst. Du kannst dann auf Dein Zurückbehaltungsrecht pochen und, nach schriftlicher Ankündigung, Deine Arbeit einstellen. Klagen ist meist erfolgreich, dauert aber.

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26.09.2011, 03:09 Uhr
 
Julie Brown

Arbeitsrechtlich läßt sich hier der ausstehende Lohn über einen Anwalt einklagen. Dabei empfiehlt sich, vorab eine Rechtsschutzversicherung dafür abzuschließen. Auch bleibt zu berüchsichtigen, dass der Lohn oftmals auch erst am 20. oder später fällig wird. Aber darüber müßte der Arbeitsvertrag Auskunft geben.

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