



In Deutschland ist der Kindesunterhalt doch tatsächlich gesetzlich geregelt. Und die Beträge sind in der Düsseldorfer Tabelle nicht nur in etwa abzulesen...




Das kann man so pauschal nicht sagen, weil es ja auch bestimmte Freibeträge gibt. Du darfst immer einen Mindestteil für dich behalten. In der Düsseldorfer Tabelle sind die entsprechenden Richtwerte aufgelistet. Zusätzliche Infos mit allen wichtigen Daten findest Du hier: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf.




Einen ziemlich genauen Einblick erhältst du in der "Düsseldorfer Tabelle" (die hat die "Berliner" Tabelle abgelöst"). Dort wird nach Kindesalter und Verdienstspannen gezeigt, wie hoch der Unterhalt in etwas ausfallen sollte. Die Tabelle ist allerdings nur eine Richtlinie und nicht gesetzlich bindend.




Dafür gibt es spezielle Tabellen. Zum eine die Düsseldorfer und zum anderen die Berliner Tabelle. Die Berechnung ist etwas komplizierter. Es spielen das Alter des Kindes, dein Einkommen, das Kindergeld und Deine Werbungskosten eine Rolle. Außerdem gibt es noch den sogenannten Selbstbehalt. Kommt auch darauf an, für wie viele Kinder Du zahlen musst und wie alt die sind.