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MissSunshine

Wie kann ich als Student im Teilzeit-Arbeitsverhältnis (20 Std.) Fahrtkostenrückerstattung im Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen?


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ANTWORTEN (4)
23.05.2011, 10:07 Uhr
 
MaG666

So wie jeder andere Arbeitnehmer auch:

Anlage N, 2. Seite: Einfach die Anzahl der gefahrenen Kilometer für die einfache Strecke (nicht Hin- und Rückfahrt!) und die Anzahl der Arbeitstage eintragen. Die Pendlerpauschale wird dann automatisch berechnet (also KM x Tage x 0,30 €). Und nicht vergessen die Adresse der Arbeitstelle einzutragen.

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24.05.2011, 14:30 Uhr
 
HennySir203

Das wird schwierig. Als Student ist die Stundenzahl für die Arbeit begrenzt. Solange man die nicht überschreitet, bekommt man auch sämtliche Steuern zurück, die man schon gezahlt hat. Es ist daher nicht nötig, die Fahrtkosten auch noch in die Steuererklärung einzubeziehen. Ansonsten einfach als Fahrkostenpauschale einsetzen!

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27.05.2011, 13:33 Uhr
 
PaulMannir

Machst Du denn überhaupt einen Lohnsteuerjahresausgleich? Dann gibts Du das einfach mit an bei den Aufwendung für die Fahrt zur Arbeit. Ist ein Punkt bei den Werbungskosten. Da führst Du dann auf, an wie viel Tagen in der Woche Du gefahren bist und die KIlometer.

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28.05.2011, 01:30 Uhr
 
Gumpert

Deine Fahrtkosten fallen vermutlich unter Werbungskosten fallen und unter dieser Rubrik solltest Du sie auch im Lohnsteuerformular notieren. Du brauchst allerdings gültige Belege wie Fahrscheine oder wenn Du per Auto unterwegs bist, ein Fahrtenbuch und Tankquittungen als Beweise.

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