. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
göllermMöl...

Wie kann ich einen Zeitmietvertrag auch schon vor Vertragsende kündigen?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (3)
11.11.2011, 19:53 Uhr
 
antwortomat

Mit dem Vertragspartner eine Einigung aushandeln, möglichst in einem persönlichen Gespräch.

Evtl. gibt es auch eine "Ausstiegsklausel" im Kleingedruckten.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
14.11.2011, 20:53 Uhr
 
Diana Ludwig

Eigentlich geht das nicht, denn der Vertrag wurde ja auf eine bestimmte Zeit begrenzt. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. In beideitigen Einvernehmen kann der Vertrag vorher aufgelöst werden. Andere Gründe wären z. B. wenn die Gesundheit des Mieters durch die Beschaffenheit der Wohnung Schaden nehmen könnte (Schimmel etc.) oder durch Modernisierung die Miete erhöht wird.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
17.11.2011, 12:04 Uhr
 
Fred Stein

So gut wie gar nicht. Es wäre nur eine außerordentliche fristlose Kündigung möglich, wenn eine der beiden Vertragsparteien eine schwere Vertragsverletzung begangen hat. Hat der Vermieter im Mietvertrag aber keinen Grund für die Befristung angegeben, gilt der Vertrag automatisch als unbefristet und kann mit den normalen Kündigungsfristen gekündigt werden.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick