. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Isabel König

Wie kann ich selber pfändbare Beträge meines Einkommens berechnen?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (4)
11.02.2012, 19:42 Uhr
Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
13.02.2012, 20:05 Uhr
 
Max Stein

Seit dem 1.7.2011 liegt der unpfändbare Betrag im Monat bei 1028,89€. Dieser Betrag gilt für eine erwachsene Person. Jeder Cent der über diesem Betrag liegt, kann gepfändet werden, wenn z.B. eine Kontopfändung vorliegt. Es gibt zusätzliche Freibeträge wenn Kinder im Haushalt sind. Kindergeld und Unterhalt sind nicht pfändbar.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
14.02.2012, 21:17 Uhr
 
miKAs

Mit Hilfe einer aktuellen Pfändungstabelle können Sie den pfändbaren Betrag Ihres Einkommens berechnen. Der pfändungsfreie Betrag richtet sich nach den Personen, denen Sie zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind. Eine aktuelle Pfändungstabelle kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
15.02.2012, 11:32 Uhr
 
BenneterBo

Die pfändbaren Beträge aus Ihrem Einkommen berechnen sich danach, ob sie eine Einzelperson sind, oder Familie zu ernähren haben. Bei einer Einzelperson können nur Beträge über der Freigrenze von € 1029,99 gepfändet werden. Für einen weiteren Unterhaltspflichtigen steigt diese Grenze um € 387,22 und für alle weiteren um € 215,73. Ab 5 Personen gelten Sonderregelungen und der Freibetrag kann erhöht werden.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN