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Lerrmann_Der2

Wie kann man als Selbstständiger Arbeitslosenbeitrag zahlen? Oder gibt es da etwas Vergleichbares?


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ANTWORTEN (5)
17.01.2012, 21:28 Uhr
 
smarik76

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18.01.2012, 12:05 Uhr
 
Flugmeissel

Der Monatsbeitrag liegt bei ca. 64,- €, im ersten (Kalender-)Jahr der Selbständigkeit zahlt man nur 25 %, also rund 16,- €, im darauffoldenden Kalenderjahr 50 % sprich 32,- €, danach den vollen Betrag.

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18.01.2012, 20:46 Uhr
 
Matthias L...

Selbstständige haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, sich in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung freiwillg weiter versichern zu lassen. Der Selbstständige muss vor Beginn in die Selbstständigkeit, innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten mindestens 12 Monate pflichtversicherter Arbeitnehmer Beiträge gezahlt hat.

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19.01.2012, 21:20 Uhr
 
Georg Geh

Es gibt nichts wirklich sinnvolles, das Risiko zu bezahlbaren Prämien abzudecken.

Die Versicherer fürchten, dass man einfach ein Gewerbe anmeldet, sich dann bequem

auf die faule Haut legt und die Versicherungsleistung kassiert.

Also sind die Prämien für solche Verswicherungen vermutlich unbezahlbar oder decken nicht die wirklich wichtigen Situationen ausreichend ab.

Bei Existenzgründungen über die Arbeitsagentur besteht eine Zeit lang ein Schutz,

da man ja als ICH-AG (ein scheussliches Wort!) abgesichert ist.

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20.01.2012, 00:15 Uhr
 
Bärb Myre

Um Arbeitslosenbeitrag als Selbstständiger zu zahlen, muss man einen Antrag stellen bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Vorraussetzungen für die Antragsstellung sind u.a. eine selbstständige Tätigkeit von mind. 15 Monaten oder Lohnersatzleistungen wie z.B. Krankengeld. Man muss anhand einer Bescheinigung des Steuerberaters nachweisen können, dass man mindestens 15 Stunden die Woche mit einer selbstständigen Tätigkeit beschäftigt ist.

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