. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Juli 1955

Wie kann man berechnen wieviel man zusätzlich bei einem Wochenendjob bzw. Zweitjob dazu verdienen darf?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (5)
20.02.2012, 23:44 Uhr
 
bh_roth

Du meinst, dazuverdienen zu deinem normalen Gehalt / Lohn? Ich meine, da gibt es keine Grenzen, also gibt es auch nichts zu berechnen. Einzige Bedingung, die ich kenne, ist, dass der Nebenjob bei deinem Arbeitgeber angemeldet und und von ihm genehmigt sein muss, Und du musst diese Nebeneinkünfte versteuern.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
20.02.2012, 23:45 Uhr
 
bh_roth

oder meinst du einen Zusatzverdienst zu Hartz IV oder ALG II?

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
22.02.2012, 20:57 Uhr
 
schitter-k...

Nach den steuerlichen Vorschriften darf jeder im Jahresdurchschnitt 400 € monatlich

im Rahmen eines Minijobs dazuverdienen, wenn der Arbeitgeber diesen Minijob bei der Bundesknappschaft anmeldet und pauschale Sozialversicherungsbeiträge dafür zahlt.

In einzelnen Monaten darf die 400€-Grenze überschritten werden, wenn dadurch nicht

der Jahresbetrag von maximal 4.800 € überschritten wird.

Der mit dem Arbeitgeber vereinbarte Lohn wird dabei brutto = netto ausgezahlt, also ohne irgendwelche Lohnabzüge und ist nicht steuerpflichtig.

Man kann auch mehrere Minijobs gleichzeitig haben, wenn dadurch nicht der monatliche Durchschnittslohn von 400 € maximal überschritten wird, denn sonst wird der gesamte Verdienst steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Bei Zweifelsfragen sollte man seine Krankenkasse, den Rentenversicherer oder einen Steuerberater befragen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
24.02.2012, 12:16 Uhr
 
MatVo77

Grundsätzlich kann man unbegrenzt dazu verdienen. Steigt allerdings der Verdienst über 400 Euro im Monat, werden Steuern und Sozialabgaben fällig. Dafür benötigt man dann eine zweite Lohnsteuerkarte. Bei einem 400 Euro Job hingegen übernimmt der Arbeitgeber eine pauschale Zahlung von Steuern und Sozialabgaben. Der Arbeitnehmer erhält folglich sein Entgelt Brutto für Netto. Wer Arbeitslosengeld und Hartz IV bezieht, muss Nebeneinkünfte natürlich dem Amt melden.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
25.02.2012, 15:21 Uhr
 
fabeck23

Die Berechnung kommt ganz auf die persönlichen Verhältnisse des Nebenjobbers an. Ist man in einer Festanstellung, so darf man monatlich Euro 400,00 dazuverdienen. Ist man allerdings als arbeitslos gemeldet bzw. Sozialleistungsempfänger, so variieren die Grenzen recht stark bei dem, was man abzugslos behalten darf. Selbstverständlich kann man einen 400-Euro-Job annehmen, nur wird dann die Regelleistung eingekürzt.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN