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Günter Sch...

Wie kann man ein gemeinschaftliches Testament abschließen? Muss ich dazu unbedingt zum Notar gehen, oder wie läuft das?


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ANTWORTEN (4)
22.11.2010, 17:20 Uhr
 
starmax

Das geht handschriftlich - am besten mit Hinterlegung beim Amtsgericht. Es kann aber auch nur gemeinschaftlich wieder geändert werden!

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24.11.2010, 10:57 Uhr
 
MRSchubert...

da es sich bei dieser art testament um eine gemeinsame regelung der ehepartner bzw. die nicht-ehepaares handelt, und ein nachlass im fall eines ablebens einer der beiden partner geregelt werden soll, müssen auch beide ihr einverständnis in form einer erklärung/unterschrift abgeben. ein guter artikel dazu hier: http://www.ratgeber-recht24.de/Gemein schaftliches_Testament/

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24.11.2010, 17:33 Uhr
 
schitter-k...

Nein, du musst nicht zum Notar, du kannst das Testament auch zusammen mit deinem Ehepartner handschriftlich erstellen, Schreibmaschine und Computer geht hingegen nicht. Der Vorteil beim Notar ist halt, dass sicher ist, dass euer Testament auch gefunden und somit umgesetzt wird, ansonsten solltet ihr eine vertrauenswürdige Person über den Aufbewahrungsort informieren.

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25.11.2010, 21:41 Uhr
 
Paul Lehmann

Ein Testament muss nicht unbedingt vor einem Notar abgeschlossen werden. Wird es zu Hause verfasst, dann bedarf es drei handschriftliche Ausfertigungen, die an Vertrauenspersonen ausgehändigt werden. Man kann auch eine Ausfertigung in der Nachlassabteilung des Amtsgerichts hinterlegen. Das Datum und die Unterschrift nicht vergessen, sonst ist das Testament unwirksam.

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