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törtchen

Wie kann man einen Eintrag bei der Schufa löschen lassen? Habe aufgrund einer Kundenkarte offensichtlich einen negativen Eintrag.


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ANTWORTEN (5)
21.09.2011, 09:36 Uhr
 
Mopar

Vielleicht eine blöde Frage, aber welchen Sinn sollte die Schufa machen, wenn man negative Einträge einfach so nach Belieben löschen lassen könnte...?

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21.09.2011, 11:10 Uhr
 
ing793

Ich gehe mal davon aus, dass dieser Eintrag unberechtigt ist - ansonsten ist Löschung nicht möglich (dafür ist die Schufa ja da)

Zunächst kann man sich eine Selbstauskunft bei der Schufa besorgen. Das ist nicht teuer (18,50 Euro online Dauerzugriff, per Post und einmalig sogar kostenlos - auf schufa.de)

Da steht dann drin, von wo der negative Eintrag kommt. Mit dem Unternehmen kann man das dann klären (Irrtum? Missverständnis? Verwechslung?).

Und mit dieser Antwort wiederum geht man zur Schufa und beantragt Löschung. Das dauert ein bischen, funktioniert aber in der Regel

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21.09.2011, 20:18 Uhr
 
Fynnyfyn2

Generell werden die Einträge automatisch gelöscht, meist drei Jahre nach Erledigung der Angelegenheit. Sollte es sich um eine ungerechtfertigte Forderung handeln, die diesen Negativ-Eintrag zur Folge hatte, solltest Du Dich mit dem Kartenanbieter in Verbindung setzen. Dieser kann die Sache dann als erledigt melden und ggf. den Eintrag löschen lassen.

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23.09.2011, 01:58 Uhr
 
Waldi Graf_11

In der Regel bleibt so ein Eintrag 3 Jahre lang bestehen. Wenn Du dich aber mit dem Unternehmen auseinandergesetzt hast, die Schuld beglichen ist, dann kannst Du in schriftlicher Form die Schufa darum bitten diesen Eintrag zu löschen. Du kannst Dir von Deinem Gläubiger, der das ja angemeldet hat, bestätigen lassen, dass alles bereinigt wurde.

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24.09.2011, 21:20 Uhr
 
Matthis Kö...

Zunächst solltest Du eine Eigenauskunft bei der Schufa einholen - die ist einmal pro Jahr für jeden Verbraucher kostenlos. Wenn Du dann eine falsche Eintragung feststellst, kannst Du von der Schufa die Löschung verlangen. Viele Verbraucherzentralen bieten dazu auf ihren Webseiten Musterbriefe an.

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