. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
XSchubbeX

Wie kann man einen Hausbau steuerlich absetzen, geht das überhaupt?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (6)
17.08.2010, 13:22 Uhr
 
StechusKaktus

Bei einem eigengenutzten Haus gab es früher einmal die Paragrafen 7b und 10e im EStG, über die man diverse Abschreibungen geltend machen konnte. Das geht heute nicht mehr.

Bei einem vermieteten Haus kommt es auf deine Einkunftsart an: Bei "gewerblichen Einkünften" kannst du mehr machen als bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Du musst aber auch mehr versteuern, z.B. den Verkauf.

Ideal ist die Überkreuzvermietung, mit der du "dein Haus" an deinen Bruder under der "sein Haus" an dich vermietet. Dann geht einiges!

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
17.08.2010, 19:15 Uhr
 
starmax

Sehr kompetent, die Kaktusrede, alle Achtung. Erlaube mir aber die Anmerkung, daß der zuletzt genannte Tipp mit der gegenseitigen Vertmietung unerlaubte Steuevermeidung darstellt und imho nur in getrennten FA-Bezirken möglich ist...

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
18.08.2010, 14:18 Uhr
 
missy_jose...

Grundsätzlich ncith, wenn man das Haus für den Eigenbedarf baut. Aber neuerdings kann man die Lohnkosten für die Handwerker bis zu nem gewissen Maße absezten, wichtig ist halt, dass man den Lohn von den Materialkosten trennt. Mietshäuser kann man auf jeden fall steuerlich geltend machen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
19.08.2010, 01:50 Uhr
 
Sophia Arnold

Einen Hausbau kannst Du steuerlich nicht geltend machen, wenn es sich nur um eine Selbstnutzung handelt. Bei Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers oder einer teilgewerblichen Nutzung kann ein prozentualer Anteil an den Schuldzinsen und eine Abschreibung berücksictigt werden. Wird das Haus vermietet, können Schuldzinsen und Abschreibung komplett abgezogen werden.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
20.08.2010, 08:08 Uhr
 
Diana Ludwig

Du kannst den Neubau Deines Hauses nur dann von der Steuer absetzen, wenn Du Haus nicht selbst bewohnen wirst (Stichwort: selbstgenutztes Wohneigentum). Ansonsten hast Du leider keine Chance auf die steuerliche Vorteil, auch wenns noch so schön wäre :-(

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
20.04.2011, 15:06 Uhr
 
miele

Nur wenn zumindest Teile des Hauses vermietet oder verpachtet sind.

Wenn du selbstständig bist und dir Räume für deine selbstständige Tatigkeit vermietest, kann du neben der Abschreibung der Herstellungskosten für den vermieteten Bereich auch die anteiliegn laufenden Kosten, wie Heizung, Wasser, Strom, Putzfrau, Grundsteuer, ... als Ausgaben für die Vermietung gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Auf der anderen Seite muß du aber die Mieteinnahmen versteuern. Vielleicht kannst du auch einem Kind, welches im Haus wohnt, einen Teil vermieten.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick