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Tonnymagic

Wie lange darf ein Hotelbesuch her sein, um sich noch beschweren zu können?


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ANTWORTEN (6)
31.08.2011, 18:08 Uhr
 
DasHoernchen

Eine Beschwerde muss i.d.R. während des Besuchs eingereicht werden. Hinterher geht nichts mehr.

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31.08.2011, 21:52 Uhr
 
bifu70

Beschweren im Sinne von Rückmelden, was dich gestört hat, kannst du dich natürlich immer. An solchem Feedback können die Hotels nur wachsen. Was natürlich jetzt zu spät ist, ist, die Mängel für deinen Aufenthalt abzustellen. Die Chance dazu hast du dem Hotel durch deine ausgebliebene Kommunikation nicht gegeben. Ebenso lässt sich im Nachhinein kaum noch nachweisen, ob deine Beschwerde zu Recht oder zu Unrecht erhoben wird. Wenn es dir also um Preisnachlässe geht, würde ich es lassen, wenn es dir um hilfreiches Feedback geht: nur zu!

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01.09.2011, 15:13 Uhr
 
Dilletant

Nachträglich kann man aber eine Hotelbewertung bei einem der vielen Hotelbewertungsportalen im Internet machen. Einfach goooooglen.

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01.09.2011, 19:48 Uhr
 
WolfGANG80

Die erste Beschwerde muss noch im Hotel erfolgen, damit das Personal die Möglichkeit bekommt den Mangel zu beseitigen. Wer also vor Ort nichts sagt, akzeptiert den Mangel und hat keinen Anspruch mehr auf Entschädigungsszahlungen. Passiert nach einer Beschwerde nichts, sollte man zu Hause sofort mit dem Anbieter sprechen.

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03.09.2011, 08:10 Uhr
 
Jogikick20

Falls du eine Klage in Erwägung ziehst, solltest du zunächst einmal klar darüber sein, ob du wirklich einen triftigen Grund hast dich zu beschweren. Es gab nämlich schon eine Menge absurde und letztlich erfolglose Klagen in dieser Hinsicht. Allgemein solltest du eine Karenzzeit von einem halben Jahr beachten, in der Regel.

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04.09.2011, 00:06 Uhr
 
Michael Kr...

Solche Beschwerden müssen immer unverzüglich erfolgen. Unverzüglich heißt im Juristendeutsch: ohne schuldhaftes Verzögern. Das wiederum heißt: sofort. Dabei geht es darum, dass man wirklich aus der Erinnerung berichtet und die Erinnerung im Laufe der Zeit nicht verfälscht wird.

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