. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Walbrecht

Wie lange ist Mietverzug juristisch legitim und tolerierbar, bevor die Räumungsklage ins Haus flattert?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (5)
16.11.2011, 23:29 Uhr
 
ing793

1) Mietverzug ist überhaupt nicht juristisch legitim und schon gar nicht tolerierbar

2) zahlt der Mieter zweimal nacheinander nicht oder zahlt er Teile der Miete nicht, so dass die Summe eine Monatsmiete überschreitet, kann der Vermieter fristlos kündigen. Unmittelbar nach Ablauf der Räumungsfrist (die recht kurz bemessen sein kann) kann Räumungsklage eingelegt werden. Dann dauert es in der Regel zwischen zwei und sechs Monaten, bis das Urteil da ist.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
17.11.2011, 09:13 Uhr
 
bh_roth

Vielleicht noch ein Wort zur Räumungsklage: Trotz vorliegender Räumungsklage kann es bis zu einem Jahr dauern, bis du den Mieter los bist. In dieser Zeit, davon kannst du ausgehen, leidet deine Wohnung, weil der Frust und der Ärger, den du deinem Mieter (völlig berechtigt) verursachst, regelmäßig an dem bewohnten Objekt abreagiert werden. Geld von dem Mieter zu bekommen, kannst du in der Regel vergessen, und die Mietsicherheit reicht schnell nicht dafür, die Schäden zu reparieren. Was bleibt unter dem Strich? Eine demolierte Wohnung und 1 Jahr Mietausfall. Dadurch ist schon oft der Vermieter selbst in finanzielle Schwierigkeiten gekommen, weil die Mieteinnahme zur Deckung der eigenen Verpflichtungen gebraucht wird. Also daher mein Tipp: Räumungsklage ist das letzte Mittel.

(Leider alles aus eigener schmerzlicher Erfahrung)

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
18.11.2011, 22:23 Uhr
 
SchmitzyJo

Im Allgemeinen heißt es drei Monate, aber mit Anzahlungen und Teil beträgen kann man eine solche Klage noch länger hinauszögern. Wenn der Mieter es geschickt anstellt, kann er ewig in Verzug bleiben, es muss nur regelmäßig etwas gezahlt werden, damit nie drei Monate ohne Zahlung vergehen.

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
19.11.2011, 21:50 Uhr
 
Sarah Ston...

wenn du mit mehr als zwei monatsmieten in verzug bist, kann dein vermieter dich aus der wohnung klagen. auch wenn sich deine mietschulden auf zwei monatsmieten summiert haben (weil du z. b. nicht die ganze miete gezahlt hast), ist er dazu berechtigt. also vorsicht!!!

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
21.11.2011, 23:22 Uhr
 
SirGreg34

Unsere Mietnomadin hat jetzt 18 Monate mietfrei in unserer Wohnung gewohnt, bis die Räumungsklage sie erreichte und wirksam wurde. Die Gesetze in Deutschland sind eindeutig pro Mieter ausgerichtet. Man hat keine Handhabe und darf nicht eingreifen, selbst wenn die eigene Existenz davon abhängt - unglaublich!

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN