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Harald Har...

Wie lange muss die Kartenabrechnung von Kartenzahlungen aufbewahrt werden?


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ANTWORTEN (6)
20.02.2012, 09:20 Uhr
 
Heraklit1970

Bis die Zahlung auf Ihrem Kontoauszug auftaucht und Sie vergleichen können. Vielleicht.

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20.02.2012, 09:25 Uhr
 
Alex64

Für private Transaktionen? Keine Vorschriften - eventuell könntest Du sie aber als NAchweis für Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche benötigen.

Für geschäftliche Zahlungen würde ich sie an Deiner Stelle 10 Jahre aufbewahren (wie jeden anderen Kontoauszug auch).

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20.02.2012, 09:27 Uhr
 
bh_roth

Muss muss gar nicht. Sollte ist das richtige Wort. Gut beraten ist man, die Abrechnungen 2 Jahre aufzubewahren. Oder zumindest so lange, wie Abbuchungen strittig sind. Verlorengegangene Monatsabrechnungen können noch für 2 Jahre über die Kartenfirma "nachbestellt" werden.

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20.02.2012, 17:05 Uhr
 
Heischu+6

Generell besteht keine Pflicht diese Belege in Verwahrung zu nehmen oder zu behalten. Dieser Beleg ist nur für Sie und als Nachweis über den kauf einer Sache oder eines Güters ihrer Wahl. Daher müssen Sie im zweifel nur Belege behalten von denen Sie eine Garantie erwarten, ist diese erloschen, können sie diese vernichten.

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21.02.2012, 22:19 Uhr
 
Jofra

Ein selbständiger Unternehmer muß nach den steuerlichen Vorschriften alle Belege für

seine betrieblichen Ausgaben mindestens 10 Jahre lang aufbewahren.

Als Privatmann braucht man keine Belege zwingend aufbewahren, dafür gibt es keine

Verpflichtungen.

Man sollte aber solche Belege doch zur Sicherheit mindestens 1 oder 2 Jahre aufheben,

um bei eintretenden Unstimmigkeiten einen Nachweis über die gezahlten Beträge zu haben.

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22.02.2012, 09:42 Uhr
 
SoSchi

Der Einkaufsbon sollte zumindest bis nach Ablauf der Rückgabefrist aufbewahrt werden. Haben Sie für das Produkt eine Garantie, müssen Sie den Beleg bis nach Ablauf der Garantie aufbewahren, um diese bei dem Unternehmen geltend zu machen.

Möchten Sie die gekauften Waren später von der Steuer absetzen, sollten Sie die Einkaufsbons(am Besten mit Ihrem Namen versehen) mindestens bis zur jährlichen Steuererklärung aufbewahren. Heften Sie die Belege am Besten in einen beschrifteten Ordner.

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