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Franz Maier

Wie lange sollten Nebenkostenabrechnungen aufbewahrt werden?


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ANTWORTEN (2)
22.09.2011, 17:45 Uhr
 
Mirco Brandt

Als Privatperson sollte man Rechnungen aller Art drei Jahre lang aufbewahren. Solange kann es noch Nachfragen geben. Auch dienen alte Rechnungen als Maßstab, wenn es mit einer neuen Rechnung Probleme gibt, wenn zum Beispiel die Heizkosten unerklärlich in die Höhe steigen.

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23.09.2011, 11:11 Uhr
 
MissInes_new

Wenn du sie beglichen hast, musst du sie nicht unbedingt aufheben. Aber sinnvoll kann es trotzdem sein, falls zum Beispiel irgendwelche obskuren Nachforderungen deines Vermieters ins Haus trudeln. Also ein paar Jahre kannst du sie schon aufheben wenn du möchtest.

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