



Die Handläufe richten sich nach der Art des Treppengeländers : Holz oder Edelstahl ?? Ich würde einen Fachmann holen.




Wenn du es richtig machen willst, schaust du in die Bauordnung und in die Versammlungsstättenverordnung deines Bundeslandes.
Viele Bauordnungen beziehen sich auf die DIN 18065, welche für Treppen und Treppengeländer zuständig ist!
Darin steht unter Anderem, dass Treppengeländer beidseitig angebracht werden müssen und zwar auf einer Höhe von 80 bis 115 cm!
Seitenabstand des Handlaufs von benachbarten Bauteilen: mindestens 5 cm!
Für die Barrierefreiheit gelten u.U. noch weitere Gesetze! Beispielsweise kann es gefordert sein die Geschossnummer in Blindenschrift an den Enden der Handläufe einzugravieren!
P.S.: Der Begriff "U-Treppe" ist in der DIN nicht definiert! Vermutlich meinst du eine "Einläufige, halbgewendelte Treppe".




Zuerst den Handlauf messen und entgraten, im Anschluss daran an den Geländerstäben anlegen und die Bohrlöcher markieren. Jetzt die Löcher vorbohren und das Gewinde schneiden. Anschließend Endkappen und Verbinder montieren. Und dann den Handlauf fest anschrauben.




Die U-Treppen können in verschiedenen Formen auftreten, beispielsweise als zweiläufige gegenläufige Treppe mit Halbpodest. Bei allen Formen ist jedoch zu beachten, dass die Handgriffe/Läufe parallel zu den Stufen angebracht werden. Am besten man beginnt die Montage am Mittelgeländer.




Der Abstand zwischen dem Handlauf und der Wand soll mindestens 4 cm betragen, um Verletzungen der Hände zu vermeiden. Die Höhe richtet sich nach dem Personenkreis, der die Treppe nutzt, also senkrecht über die Stufenvorderkante gemessen sollten es in der Regel 90 cm bei Erwachsenen und 75 cm bei Kindern sein. Wenn die Treppe beide Gruppen bedienen soll empfehlen sich 85 cm.