. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
ParadiseBird

Wie montiere ich bei einem Treppengeländer Handläufe? Worauf muss ich speziell bei einer U-Treppe achten?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (8)
25.05.2011, 16:57 Uhr
 
Musca

Die Handläufe richten sich nach der Art des Treppengeländers : Holz oder Edelstahl ?? Ich würde einen Fachmann holen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
25.05.2011, 20:16 Uhr
 
Highspeed

Du solltest auf keinen Fall einen W-Handlauf kaufen. Der passt nicht zur U-Treppe.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
25.05.2011, 21:07 Uhr
 
TKKG

Wenn du es richtig machen willst, schaust du in die Bauordnung und in die Versammlungsstättenverordnung deines Bundeslandes.

Viele Bauordnungen beziehen sich auf die DIN 18065, welche für Treppen und Treppengeländer zuständig ist!

Darin steht unter Anderem, dass Treppengeländer beidseitig angebracht werden müssen und zwar auf einer Höhe von 80 bis 115 cm!

Seitenabstand des Handlaufs von benachbarten Bauteilen: mindestens 5 cm!

Für die Barrierefreiheit gelten u.U. noch weitere Gesetze! Beispielsweise kann es gefordert sein die Geschossnummer in Blindenschrift an den Enden der Handläufe einzugravieren!

P.S.: Der Begriff "U-Treppe" ist in der DIN nicht definiert! Vermutlich meinst du eine "Einläufige, halbgewendelte Treppe".

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
25.05.2011, 21:41 Uhr
 
Musca

hmm, das war eine 2- ....Tgkk setzen

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
25.05.2011, 21:45 Uhr
 
TKKG

Das war eine Eins plus plus plus mit Sternchen!

Und jetzt WEGGETRETEN!

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
26.05.2011, 17:11 Uhr
 
Jan Ziegler

Zuerst den Handlauf messen und entgraten, im Anschluss daran an den Geländerstäben anlegen und die Bohrlöcher markieren. Jetzt die Löcher vorbohren und das Gewinde schneiden. Anschließend Endkappen und Verbinder montieren. Und dann den Handlauf fest anschrauben.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
27.05.2011, 13:33 Uhr
 
Helga_rock...

Die U-Treppen können in verschiedenen Formen auftreten, beispielsweise als zweiläufige gegenläufige Treppe mit Halbpodest. Bei allen Formen ist jedoch zu beachten, dass die Handgriffe/Läufe parallel zu den Stufen angebracht werden. Am besten man beginnt die Montage am Mittelgeländer.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
29.05.2011, 11:57 Uhr
 
EliasTheMessi

Der Abstand zwischen dem Handlauf und der Wand soll mindestens 4 cm betragen, um Verletzungen der Hände zu vermeiden. Die Höhe richtet sich nach dem Personenkreis, der die Treppe nutzt, also senkrecht über die Stufenvorderkante gemessen sollten es in der Regel 90 cm bei Erwachsenen und 75 cm bei Kindern sein. Wenn die Treppe beide Gruppen bedienen soll empfehlen sich 85 cm.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN