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Olaf Schmitt

Wie muss ich auf ein Mieterhöhungsschreiben reagieren, wenn ich mit der Mieterhöhung nicht einverstanden bin?


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ANTWORTEN (7)
15.01.2012, 20:36 Uhr
 
smarik76

Dem Vermieter mitteilen, dass Sie keine Zustimmung zur Mieterhöhung geben. Dann hat der Vermieter drei Monate Zeit, diese einzuklagen.

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15.01.2012, 21:05 Uhr
 
bifu70

Erster Schritt ist das Prüfen der genannten Gründe für die Mieterhöhung. Ob du einverstanden bist oder nicht ist nämlich nicht das Kriterium, um das es geht, sondern ob sie rechtmäßig und korrekt begründet ist. Im Zweifel kannst du dir beim örtlichen Mieterverein Beratung holen. Erst und nur wenn diese Prüfung ergibt, dass die Erhöhung zu Unrecht erfolgt ist, gehst du gegen sie vor.

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15.01.2012, 21:21 Uhr
 
DasHoernchen

Ich glaube, die besten Chancen hast Du, wenn Du Deinem Vermieter schreibst, dass Du mit der Mieterhöhung nicht einverstanden bist. Hier jedenfalls bist Du mit Deiner - zugegeben dummen - Frage an falscher Stelle.

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17.01.2012, 22:28 Uhr
 
Ronald Arnold

Generell müssen Sie innerhalb der geforderten Frist und des jeweiligen in Ihrem Bundesland geltenden rechts einen Einspruch einlegen,allerdings müssen sie den Einspruch auch begründen können.Als Begründung können Sie sich am aktuellen in Ihrer Gegend herrschenden Mietspiegels informieren,was für den jeweiligen Mietspiegel zu erwarten ist.Entdecken Sie Differenzen,können Sie diese für einen Widerspruch nutzen.

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17.01.2012, 22:32 Uhr
 
smarik76

EINSPRUCH einlegen? Ich wusste gar nicht, dass ein Mieterhöhungsschreiben ein Verwaltungsakt ist.... In welchem Land leben Sie, Roland?

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20.01.2012, 14:50 Uhr
 
Jonas Stein

Auf jeden Fall schriftlich, damit man den Zugang des Dokuments belegen kann.

Die Versendungsform "Einschreiben mit Rückschein" empfiehlt sich auf jeden Fall.

Dabei bekommt man von der Post eine Bestätigungskarte mit der Unterschrift des

Empfängers, so dass dieser den Erhalt des Schreibens nicht abstreiten kann.

Eine Beratung durch den Mieterschutzbund sollte erfolgen, da dort Experten sind,

die über gesetzliche Fristen und das weitere Vorgehen beraten können.

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22.01.2012, 08:41 Uhr
 
viktorg0138

Man muss auf jeden Fall schriftlich seine Ablehnung an den Vermieter senden.

Dieser muss dann ggfs. vor Gericht klagen oder neu mit dem Mieter verhandeln.

Das Ablehnungsschreiben sollte möglichst per Einschreiben mit Rückschein an

den Vermieter zugestellt werden.

Dann erhält man von der Post den vom Vermieter unterschriebenen "Rückschein"

als Nachweis zugestellt. So kann der Mieter nicht abstreiten, den Brief von

seinem Mieter erhalten zu haben.

Ratsam ist ein Besuch bei einem Mieterschutzbund, der mit erfahrenem Personal

das weitere Vorgehen erläutern kann.

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