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StarHardy1253

Wie muss ich eigentlich einen Freizeitjob versteuern?


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ANTWORTEN (3)
22.05.2011, 19:12 Uhr
 
Tom Krämer

Wenn dieser Job gemeinnützig ist, dann hast Du einen Freibetrag bis 1.848,00 €, den Du nicht versteueren musst. Dazu gehört u. a. Übungsleitertätigkeit, Erzieher oder Ausbilder. Du musst das dann nur entsprechend in Deiner Steuererklärung mit angeben. Es handelt sich dann um eine sogenannte Aufwandsentschädigung.

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23.05.2011, 13:30 Uhr
 
star-tim

Das kommt drauf an, wie viel Du dabei verdienst. Wenn Du dabei nicht mehr als 400 € pro Monat oder eben nicht mehr als 4800 € im Jahr machst, muss Du den Betrag nicht versteuern, kommst Du über diese Grenzen, dann muss Du Deinen Verdienst "ganz normal" versteuern - frag auf jeden Fall auch Deinen Arbeitgeber nochmal.

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23.05.2011, 23:25 Uhr
 
Denis Pohl

In der Regel nein, solange du natürlich nicht über Deine 400 Euro kommst. Ansonsten müsstest Du das versteuern lassen. Informiere Dich doch am besten aber mal bei Deinem Finanzamt. Die helfen Dir sicherlich weiter, sodass Du Deinen Job antreten kannst ;-)

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