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Hannes Zie...

Wie muss mit dem Elterngeld steuerlich umgegangen werden?


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ANTWORTEN (4)
10.09.2011, 00:16 Uhr
 
Ingenius

Aus meiner Sicht gaaanz vorsichtig. Das ist man den Steuerzahlern schuldig.

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10.09.2011, 00:24 Uhr
 
ing793

das Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das:

bei der Berechnung des Steuersatzes für das Jahreseinkommen wird das Elterngeld zunächst mit eingerechnet und der so ermittelte Prozentsatz dann auf das ursprüngliche Jahreseinkommen (ohne Elterngeld) angewendet. In der Regel (eigentlich immer) führt das zu einem erhöhten Steuersatz.

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11.09.2011, 15:40 Uhr
 
Hans Wolff

Laut Einkommenssteuergesetz ist das Geld sowohl steuer- als auch abgabenfrei. Allerdings gibt es eine Regelung die Progressionsvorbehalt heißt, durch die sich die übrigen Steuern wegen des Elterngeldes erhöhen können - ich verstehe das so, dass indirekt doch mehr gezahlt wird.

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13.09.2011, 07:28 Uhr
 
Christian ...

An sich muss man dafür weder Einkommenssteuer noch Sozialabgaben bezahlen. Allerdings wird bei der Berechnung und Erhebung des Steuersatzes auf das zu versteuernde Einkommen das dieser Betrag mit in das Einkommen eingerechnet, das heißt mit dem Zuschuss zahlt man am Ende auch mehr Steuern, obwohl dieses eigentlich steuerfrei ist.

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