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schmiddi_mo

Wie oft darf ein Prüfer das Ausbildungsnachweisheft einsehen? Gibt es da gesetzliche Regelungen?


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ANTWORTEN (5)
08.06.2011, 22:10 Uhr
 
TKKG

ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung!

Aber ich hoffe, dass es da keine "gesetzliche Regelung gibt"!

Das würde nämlich bedeuten, dass unsere Politiker Steuergelder verschwenden und Gesetze erfinden, die keine Sau braucht!

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08.06.2011, 22:44 Uhr
 
TschiTschi

So oft er will?

Wo soll da ein Problem sein?

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10.06.2011, 14:57 Uhr
 
Nikkallao2

Wenn der Prüfer Dein Ausbilder ist, dann darf er es mindestens 1x wöchentlich sehen. Er muß die Richtigkeit der Angaben ja auch bestätigen. Außerdem sollte zum Ende einer Woche die Ausbildung kurz ausgewertet werden, sodass Probleme oder Fragen gleich geklärt werden können.

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12.06.2011, 21:07 Uhr
 
Konsigi374

Das darf der Prüfer - so viel ich weiß - so oft einsehen, wie er nur will. Er ist schließlich zu dieser Funktion bestellt und muss diese gewissenhaft ausführen. Entstehen für ihn plötzlich Fragen, muss er diese beantwortet wissen. Dazu braucht er Transparenz.

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13.06.2011, 19:53 Uhr
 
Miawerf

Die Häufigkeit der Einsichtnahme ist sicher nirgendwo begrenzt. In den Prüfungsvorschriften ist immer die Rede von ... in regelmäßigen Zeitabständen. Darunter verstehen die Vorschriften etwa einen Zeitraum von einem Monat, bezogen auf den Ausbilder. Und der Prüfer steht über dem Ausbilder und besitzt mindestens dessen Rechte.

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