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xabbiUalu

Wie oft muss mein Arbeitgeber mir als Altenpflegerin Weiterbildung und ähnliches genehmigen?


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ANTWORTEN (5)
30.06.2011, 07:01 Uhr
 
doofmann

Wenn's nicht im Arbeitsvertrag steht, ist es Verhandlungssache.

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30.06.2011, 07:46 Uhr
 
Alex64

Müssen (wenn nicht vertraglich vereinbart) gar nicht.

Sollte er aber - auch im Eigeninteresse - tun...

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02.07.2011, 08:10 Uhr
 
berben23

Soweit ich weiß, muss er gar nichts genehmigen. Er hat eine Altenpflegerin eingestellt und muss nicht dafür sorgen, dass sie sich während der Arbeitszeit und womöglich auf seine Kosten weiterbildet. Anders ist das bei Weiterbildungen auf eigene Kosten und in der Freizeit. Damit hat er nichts zu tun.

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02.07.2011, 12:22 Uhr
 
Julianeserbe

Das lässt sich nicht so pauschal sagen und ist vom Träger der Einrichtung abhängig. Lies mal im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung nach. Eine Bekannte hat es so gemacht (kirchlicher Träger), dass der Träger die Weiterbildung finanziert, sie aber dafür ihre Freizeit nehmen muss. Eine feste Regelung über die Anzahl der WB gibt es nicht.

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04.07.2011, 10:24 Uhr
 
MarciMarc

In vielen Fällen ist dies gesetzlich geregelt, aber von Bundesland zu Bundesland verschieden. Informationen zu den einzelnen Länderregelungen findest Du auf http://www.iwwb.de/weiterbildung.html?seite=26. Schau da einfach mal rein. Ob Dein Chef Dir dann aber tatsächlich freigibt, das ist noch eine ganz andere Sache ...

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