



Nicht sollte - MUSS.
Die entsprechende Norm ist die EN 13015 - einen Ermittlungsbogen für die Intervalle findest Du hier.




@Alex64: Entgegen weit verbreiteter Meinung ist eine Norm (egal ob DIN oder EN) kein Gesetz! Und somit nicht verbindlich!
Von MUSS kann im Zusammenhang mit einer Norm also keine Rede sein!
Ich vermute mal, dass es in den Landesbauordnungen Vorschriften zu Wartungsintervallen von Aufzügen gibt! Oft (aber nicht immer!) ist das ein Hinweis auf die entsprechende Norm!




O.K.
Dann nimmst Du dir halt die BetrSichV her, schaust dort nach den vorgeschriebenen Prüfungen und wirst feststellen, dass diese als Grundlage Wartungen nach der EN-Norm vorschreiben und bei Nichtbeachtung strafbewehrt sind ....




@TKKG ... nichts desto Trotz, auch wenn eine Norm kein Gesetz ist. (Was auch nicht behauptet wurde)
Es MUSS (laut Betriebssicherheitsverordnung (14) Bei Aufzugsanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b müssen Prüfungen im Betrieb spätestens alle vier Jahre durchgeführt werden. Abweichend von Satz 1 müssen Prüfungen im Betrieb alle zwei Jahre durchgeführt werden, soweit es sich bei diesen Aufzugsanlagen um Baustellenaufzüge handelt. Absatz 13 Satz 2
findet entsprechende Anwendung.")
Die entsprechende Norm für diese Prüfung ist die EN schießmichtot von oben.




Ein MUSS alleine schon weil: Wenn ein Unfall passiert und der Hausverwaltung ein Versäumnis bei der Wartung nachgewiesen werden kann (z. B. empfohlene Wartungsintervalle nicht eingehalten), wird es schnell sehr ungemütlich.




Wir müssen unterscheiden: Wartung oder wiederkehrende Überprüfung:
Wie ich es sehe, ist eine Wartung nicht vorgeschrieben. Vorgeschrieben sind jedoch, wie bei Kraftfahrzeugen, regelmäßige Überprüfungen durch den TÜV oder andere dafür zugelassene Stellen. Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt diese wiederkehrenden Prüfungen, abhängig von der Aufzugsart, vor, in der Regel alle zwei Jahre. Sollte sich anl. dieser Überprüfung Mängel herausstellen, muß repariert werden.




Der Aufzug im Haus meiner Eltern wird immer zwei mal im Jahr gewartet. Dabei handelt es sich um die große Wartung. Kleine Reparaturarbeiten, die kein spezielles know how voraussetzen und kein Risiko darstellen, werden allerdings von dem Hausmeister durchgeführt.




Also hierfür gibt es keine explizite gesetzliche Vorgabe. Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt jedoch eine regelmäßige nutzungsabhängige Wartung der Anlage vor. Aber halt nicht wie zum Beispiel bei einem Kraftfahrzeug alle 2 Jahre. Achte einfach darauf das es regelmäßig gemacht wird - erkundige dich am besten bei dem für euch zuständigen Dienst.