



Pacta sunt servanda - ein Vertrag ist ein Vertrag, egal, ob schriftlich oder mündlich geschlossen.
Das Problem bei mündlichen Verträgen ist die Beweisbarkeit. Im Streitfall muss man Zeugen haben. Gibt es die (und sind sie auch bereit dazu), dann gibt es einen Vertrag.




Rechtsgültig ist er schon, aber jeder seriöse Arbeitgeber wird einen schriftlichen Vertrag aufsetzen. Anderenfalls ist höchstes Misstrauen angebracht.




In Deutschland ist jeder Vertrag gültig, auch wenn er nur mündlich geschlossen wurde. Sicherer ist jedoch ein schriftlicher Vertrag, da man im Streitfall die Einzelheiten der Vereinbarung besser nachweisen kann. Verweigert werden kann die Schriftform nach Abschluss auch nicht.




Ein Arbeitsvertrag, der mündlich abgeschlossen wurde, ist rechtsgültig. Da stimmt der Spruch: Vertrag ist Vertrag. Es gibt nur dann ein Problem, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Dann steht nämlich im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage, wenn nichts schriftlich vereinbart wurde. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist somit auf jeden Fall zu empfehlen.