Wurde in dieser Situation per Laserpistole mit 72 km/h bei eigentlich erlaubten 80 km/h gemessen. Liegt eine Ordnungswidrigkeit vor?




Letztlich sind ja 3 mögliche Tatbestände zu prüfen
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Überschreiten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit
- Technische Veränderungen am Fahrzeug die ein Überschreiten der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit erlauben.
Es könnte also eine OWI vorliegen - aber nur dann, wenn dir die entsprechende Fahrerlaubnis fehlt; die anderen beiden Gründe können ja aufgrund der Schilderung des Sachverhaltes ausgeschlossen werden.




Du willst mir doch nicht erzählen, dass du mit einem 25km/h-Roller bergab, ohne dass der Motor läuft, mit 72 km/h gemessen wurdest. Du willst sagen, dass du bis zum Beginn der Gefällestrecke mit den erlaubten 25km/h gefahren bist, und dann – ohne Motorunterstützung – im Verlaufe der Gefällestrecke auf 72 km/h beschleunigt wurdest, ohne dass du etwas dazu getan hast?
Das ist nach den Regeln der Physik (z.B. Luftwiderstand ändert sich im Quadrat zur Geschwindigkeit) und den in Deutschland vorkommenden Steigungen glatt nicht möglich.
@alex64: ich sehe da schon einen strafrechtlichen Ansatz, denn mit einem Fahrzeug, welches bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h hat, darf in keinem Falle diese gesetzlich festgelegt Höchstgeschwindigkeit überzogen werden. Diese „amtlich“ verordnete Grenze hat ja einen Sinn, z.B. kann die Bremsanlage für höhere Geschwindigkeiten nicht ausgelegt sein.
Der Fahrer hätte also sein Fahrzeug gebremst den Berg hinunterfahren müssen.




Lieber bh_roth - aus eigener Erfahrung mit einem (ähnlichen) Gefährt (Scooter mit 50 ccm): Es IST physikalisch möglich.
Und zur "bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit": Ein Überschreiten wird bzgl. einer OWi erst dann relevant, wenn dieses durch eine technische Veränderung am Fahrzeug dauerhaft herbeigeführt wird.




Bin mit meinem Mofa im Fahrradbetrieb früher auch den Odenwald runtergebrettert, da kommt man leicht auf über 60/70 km/h.