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Johann Pfe...

Wie schnell wird man in Deutschland aus der Kasse geworfen, wenn man als Student die Krankenversicherung mal nicht bezahlt hat?


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ANTWORTEN (6)
29.10.2011, 18:27 Uhr
 
DasHoernchen

Warum fragst Du nicht bei Deiner Krankenversicherung? Leute gibts...

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30.10.2011, 20:06 Uhr
 
Da77lein

Da es in Deutschland seit kurzem eine Pflichtversicherung gbt, ist ein solcher Rauswurf gar nicht so schnell möglich. Bzw. die Kasse muss dich sofort wieder aufnehmen, wenn du darum bittest. Auch wird das nicht schon nach einmaligem Nichtzahlen passieren. Außerdem kannst du Förderung beantragen.

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30.10.2011, 21:01 Uhr
 
TKKG

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Man wird nicht wirklich rausgeschmissen! (Das dürfen sie nämlich nicht!)

Man erhält "nur" einen bösen Brief, in dem man mitgeteilt bekommt, dass man jetzt besser nicht krank wird, weil die Kasse nur noch unmittelbar Lebenserhaltende Maßnahmen zahlt!

Mit anderen Worten: Wenn du zum Arzt gehst, dann nur mit dem Kopf unterm Arm!

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31.10.2011, 10:26 Uhr
 
Alpen_Heid...

Ich glaube es ist entscheidend, ob es sich um eine private oder die gesetzliche Krankenkasse handelt und wie viele Beiträge nicht gezahlt wurden. So schnell dürfte das eigentlich nicht gehen, ich würde mich mal vertrauensvoll an den Kundenservice wenden, die lassen öfter mit sich reden, als man denkt.

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02.11.2011, 17:43 Uhr
 
Arnahn2342

Das geht erschreckend schnell. Viele glauben, dass die Kassen in der Beziehung kulanter sind als eine Bank - das Gegenteil ist der Fall. Eine Kasse kann einem Versicherten bereits nach 2 nicht gezahlten Monatsbeiträgen kündigen und tut dies (nach entsprechendem Mahnungsprozedere) auch eiskalt. Das Zollamt wird zudem mit der Eintreibung der offenen Beiträge beauftragt.

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02.11.2011, 18:04 Uhr
 
bifu70

Ist "als Student" eine vertragliche Leistung nicht zu bezahlen irgendwie edler als bei anderen Menschen? Deine Frage klingt, als erwartetest du eine Sonderbehandlung gegenüber anderen Menschen mit Zahlungsrückständen. Wende dich an deine Krankenkasse und vereinbare ggf. eine Ratenzahlung, mit der du die aufgelaufenen Beträge abstotterst und gleichzeitig dein Versicherungsschutz zu den regulären Konditionen fortbesteht. Extra-Tipp: Bei laufender Ratenvereinbarung solltest du dann aber nicht erneut in Verzug kommen, sonst wird der gesamte Betrag doch auf einen Schlag fällig.

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