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sky_scholz...

Wie sehen im deutschen Raum die Kündigungsfristen für Mieter aus? Da gibt es doch sicher sehr viele Vorschriften.


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ANTWORTEN (4)
22.11.2010, 15:44 Uhr
 
StechusKaktus

Kündigungsfristen nach §573c BGB

Mietdauer Mieter Vermieter

bis 5 Jahre drei Monate drei Monate

mehr als 5 Jahre drei Monate sechs Monate

mehr als 8 Jahre drei Monate neun Monate

Kürzere gesetzliche Kündigungsfristen

Für die Kündigung von Werkmietwohnungen gelten unter Umständen die kürzeren Fristen des § 576 BGB, wenn die Wohnung für dienstliche Zwecke benötigt wird. Eine Verlängerung der Kündigungsfristen für den Vermieter tritt dann nicht ein,wenn die Wohnung weniger als 10 Jahre lang vermietet war.

Lebt ein Mieter möbliert in einer vom Vermieter mitbewohnten Wohnung, eine Art Zweck-Wohngemeinschaft, wie sie vor allem bei einigen studentischen Mietverhältnissen oder bei Pendlern vorkommen mag, kann mit einer sehr kurzen, maximal vierwöchigen Frist gekündigt werden, § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB

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23.11.2010, 09:59 Uhr
 
Janngig2

Du kannst einen Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Bei Zeitmietverträgen, die aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sind, kannst du nicht vorzeitig kündigen. Baugenossenschaften haben manchmal abweichende Vorschriften, ich habe zum Beispiel nur zwei Monate Kündigungsfrist.

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23.11.2010, 23:23 Uhr
 
Julian Sch...

Eigentlich ist das Mietrecht im Verhältnis zu anderen Gebieten relativ übersichtlich gehalten. Meistens werden ja unbefristete Mietverträge geschlossen, die man als Mieter jederzeit kündigen kann. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate (für den Mieter), aber es kann auch eine kürzere Frist mit dem Vermieter vereinbart worden sein, dann gilt diese.

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24.11.2010, 09:15 Uhr
 
Hannelore ...

Eigentlich ist das gar nicht so kompliziert, grundsätzlich gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten, wenn der Mieter kündigt. Alle nützlichen Infos und Tipps dazu kannst du dir hier durchlesen: www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/mieter_lexikon/ratgdmbmh_kuendigungsfristen.jsp.

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