. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
leo_urban

Wie sieht es bei Online Auktionen mit dem Rückgaberecht aus?

Ich würde mir gerne online eine neue Anlage ersteigern. Kann ich diese zurück geben, wenn sie nicht richtig funktioniert?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (3)
15.07.2010, 23:16 Uhr
 
Frank Werner

Wenn du deine Anlage bei einem gewerblichen Händler kaufst, hast du natürlich ein Rückgaberecht! Kaufst du von einer Privatperson, muss der Verkäufer in seiner Beschreibung einen Hinweis darauf machen, das kein Rückgaberecht besteht, da es ein Privatverkauf ist. Ich hoffe ich konnte dir helfen :)

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
17.07.2010, 14:16 Uhr
 
Lisa Graf

Ich glaube nicht, dass du bei Auktionen etwas zurück geben kannst. Das sind meist Privatanbieter und die übernehmen ja keine Haftung für ihre Sachen. Wenn du sicher gehen willst, dann musst du wohl in ein Geschäft gehen. Aber bisher hatte ich immer Glück.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
18.07.2010, 22:36 Uhr
 
neonobby

Das kommt drauf an, bei wem gekauft wurde. Ist der Anbieter gewerblich, besteht das normale Rückgaberecht von zwei Wochem gem. dem Fernabsatzgesetz. Ist er privat besteht dieses Recht nicht, es sei denn es handelt sich um offensichtlichen Betrug oder Täuschung (falsches Bild, irreführende Produktbeschreibung). Dann das Geschäft nichtig.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN