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Nils Huber

Wie sieht's aus mit der Gültigkeit mündlicher Verträge, wer kann mich informieren, mir etwas zum Nachlesen geben?


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ANTWORTEN (7)
17.11.2010, 15:06 Uhr
 
martmarq

In den meisten Sachen besteht Vertragsfreiheit, dh auch, dass eine Form (bis auf wenige Ausnahmen) nicht vorgegeben ist. Mündliche Verträge gelten also genau so wie schriftliche. Problematisch ist jedoch der Nachweis eines solchen Vertrages.

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17.11.2010, 16:19 Uhr
 
Highspeed

Gülztig ist er. Nur mit dem Nachweis bei Streitigkeiten wird es schwer.

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17.11.2010, 16:24 Uhr
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17.11.2010, 19:06 Uhr
 
starmax

Fast alles gesagt. Also: machs nicht! Vor deutschen Gerichten bekommt nur Recht, wer etwas b e w e i s e n kann (und selbst das nicht immer). Mich haben mündliche,nicht eingehaltene Zusagen rund 250.000 DM gekostet.... was solls, Lehrgeld eben.

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18.11.2010, 11:43 Uhr
 
PassTheKel...

Dazu gibt es einen interessanten Artikel im Onlineportal der Berliner Zeitung: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/0322/lokales/0051/index.html Das Problem ist halt, dass man mündliche Verträge im Streitfall nur schwer nachweisen kann, es sei denn, man hat einen Zeugen.

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19.11.2010, 13:13 Uhr
 
uwe_nrw

Die Gültigkeit eines mündlichen Vertrages darf nicht außer Acht gelassen werden, wenn die Vereinbarungen per Handschlag getroffen werden. Allerdings stellt es sich im Rechtsstreit oft schwieriger da, wenn kein Vertrag existiert. Eigentlich sollte man wichtige Belange schriftlich fixieren.

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19.11.2010, 18:16 Uhr
 
Irmgard Busch

Also theoretisch sind müdnlcihe Verträge genauso gültig wie schriftliche Verträge, wenn beide Vertragsparteien geschäftsfähig sind. Aber das ist die Theorie. In der Praxis wirst du bei Streitigkeiten immer das Problem des Nachweises haben. Also lieber was schriftlich fixieren!

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