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Günter Kaiser

Wie sollte ein Hamburger Mietvertrag aussehen, wenn man eine Wohnung vermieten will?


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ANTWORTEN (3)
16.04.2010, 09:46 Uhr
 
Cedrik Sch...

Für einen Hamburger Mietvertrag gelten genau dieselben Regeln wie für jeden anderen Mietvertrag in Deutschland. Achte darauf, dass du eine bestimmte Höhe der Miete und eine feste Laufzeit angibst. Auch die Kaution sollte im Mietvertrag festgesetzt sein.

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16.04.2010, 15:38 Uhr
 
Franz Schwarz

Man sollte bei einem Hamburger Mietvertrag, wie sonst auch, nicht vergessen, klare Regelungen bezüglich der Haustiere zu treffen und auch vermeintliche Kleinigkeiten, wie die Mülltrennung oder die Parkplatzordung, zu erfassen. Bei einer Streitigkeit heißt es nämlich sonst immer: im Zweifel für den Angeklagten.

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01.07.2011, 22:04 Uhr
 
Nil.Jang

"Im Zweifel für den Angeklagten"? Wer ist denn hier angeklagt? Die Antwort ist unsinnig.

In Hamburg heißt es höchstens Im Zweifel für den Mieter. Was nicht geregelt ist, geht immer zu Lasten des Vermieters.

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