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Noah H

Wie stehen die Chancen für einen Lastenzuschuss wenn man seine eigene Immobilie bewohnt?


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ANTWORTEN (3)
16.01.2012, 13:56 Uhr
 
Lucasweiße...

Das ist sogar eine Vorraussetzung für die Erteilung des Lastenzuschusses,denn es muss bei dem zu Grunde liegendem Objekt das gefördert werden soll,mindestens eine Wohnung von Ihnen oder einem direkten Familienmitglied bewohnt werden und es darf maximal ein Zweifamilienhaus sein.Also stehen die Chancen für einen Lastenzuschuss nur bei dieser Vorraussetzung sehr gut.

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17.01.2012, 08:23 Uhr
 
Volkessen1234

Es gibt verschiedene Voraussetzungen für die Bewilligung eines Lastenzuschusses. Folgende Eigentümer sind antragsberechtigt, sofern sie auch die Bedingungen hinsichtlich Gehalt etc. erfüllen:

1) Eigentümer eines Hauses mit max. zwei Wohnungen, wovon eine durch den Eigentümer selbt genutzt werden muss;

2) Eigentümer einer selbst (oder durch Angehörige) genutzten Eigentumswohnung;

3) Eigentümer einer Kleinsiedlung (d.h. Haus mit Land, das dem Eigentümer einen Nutzen beschert, z.B. Eigenversorgung durch landwirtschaftliche Nutzung)

4) Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle (wie bei Nr. 3; es müssen jedoch neben den Wohnräumen auch Wirtschaftsräume und eine betriebliche Ausstattung vorhanden sein; durch die Nutzung muss eine erhebliche Einkommensverbesserung erreicht werden).

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18.01.2012, 21:02 Uhr
 
Paul Lehmann

Grundsätzlich haben auch Bewohner der eigenen Immobilie einen Anspruch auf Lastenzuschuss. Ausschlaggebend für die Bewilligung eines Lastenzuschusses ist das Gesamteinkommen des Antragstellers beziehungsweise der Familienmitglieder. Dieses darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Von der Größe der Familie, deren Einkommen und der monatlichen Belastung hängt die Höhe des Zuschusses ab. Eigentümer einer Immobilie können einen Lastenzuschuss beim zuständigen Wohnamt beantragen.

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