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schmiddle3

Wie steht eigentlich europäisches Patentrecht zum amerikanischen? Wo sind das die größten Unterschiede?


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ANTWORTEN (2)
28.12.2010, 13:17 Uhr
 
Christian ...

Ich hab mal gehört, dass der größte Unterschied darin besteht, dass lt. amerikanischem Patentrecht nicht demjenigen das Patent zugesprochen wird, der als erstes das Patent beantragt hat, sondern demjenigen, der als erstes die Erfindung hatte und diesen Zeitpunkt auch nachweisen kann.

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29.12.2010, 14:33 Uhr
 
Eünther_23

Ein markanter Unterschied liegt in der first-to-file bzw. in der first-to-invent- Regel. Die erste gilt in Europa und meint, dass derjenige das Recht aufs Patent hat, der als erster den Antrag gestellt hat. In den USA gilt die zweite Regel, die meint, dass derjenige, der es als erster erfunden hat, das Recht aufs Patent hat, auch wenn schon ein Antrag eingereicht worden ist.

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